Restaurierung als Chance zur Erforschung historischer Artefakte: vier Beispiele
Ergebnisse erfolgreicher Zusammenarbeit
Von Patricia Engel
Einleitung
Restauratoren[1] nähern sich dem kulturellen Erbe mit spezifischen Fragestellungen und mit einer spezifischen Sichtweise und mit dem Vorhaben, das zur Diskussion stehende Original zu erhalten. Was dabei erhalten wird, ist vielschichtig und wird über das Material kommuniziert.
Nach dem Erfassen des Kontexts geht es um die Befunderhebung, die zunächst durch genaues Betrachten und Beschreiben bewerkstelligt wird. Auf der Grundlage seiner/ihrer Erfahrung sieht der Restaurator/die Restauratorin oft mehr als andere Wissenschaftler.
In diesem Beitrag sollen daher hierzu folgende vier Fallbeispiele beschrieben werden:
- Eine Reichenauer Handschrift, bei der aufgrund der Tinte (dann auch aufgrund der Hand) ein Zusammenhang mit einer anderen Handschrift hergestellt werden konnte.
- Fragmente aus einer Ausgrabung, die nach genauer Ansicht zu Ledereinbänden zusammengebracht werden konnten und wo Nubische Einbandkunst zutage kam.
- Das Ratmann Sakramentar, wo aufgrund des restauratorischen Quellenstudiums die Zeit, die das Tilgen in Anspruch genommen hat, abgeschätzt werden konnte und damit ein Zusammenhang der Palimpsestierung mit dem Wiederaufleben des Bernwardkultes hergestellt werden konnte.
- Details im Material des Klosterneuburger Traditionsbuches, welche den bisherigen Forschungsstand z.T. unterstützen, z.T. ergänzen.
Reichenauer Handschriften
Die beiden Reichenauer Handschriften, ein Epistolar/Orationale, heute HS 688 in Hildesheim (s. Abb. 1), und das berühmte Reichenauer Perikopenbuch, heute Cod. Guelf. 84.5 Aug. 2, Wolfenbüttel Herzog August Bibliothek, wurden von P. Engel und B. Gallistl verglichen; die Ergebnisse dieser interdisziplinären Zusammenarbeit sind bereits publiziert.[2] Interessant für die Fragestellung dieses Beitrags, nämlich wie Restaurierung als Chance zur Erforschung historischer Artefakte gesehen werden kann, waren die neue Sichtweise auf die beiden Kodizes bei gleichzeitiger Betrachtung und Analyse durch zwei Fachleute unterschiedlicher Disziplinen. Neu war, dass auf sämtliche paläographische und kunsthistorische Untersuchungen verzichtet wurde, denn diese sind an anderer Stelle bereits durch berufenere Wissenschaftler publiziert.
Dafür wurden von Engel und Gallistl materialtechnische Gesichtspunkte, Beobachtungen zur Einbandgestaltung, buchbinderische Elemente, die Schrift, vor allem das Material derselben, nämlich die verwendeten Tinten etc., Unregelmäßigkeiten im Material und Gebrauchsspuren untersucht und fixiert sowie mit anderen Handschriften und dem, was dazu in der Literatur vereinzelt zu finden war, verglichen. Proben konnten nicht entnommen werden, womit eine Reihe von möglichen naturwissenschaftlichen Analysen wegfiel.
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die bildtragenden Pergamentblätter sind bei der Hildesheimer Handschrift dicker als die schrifttragenden, was bedeutet, dass Illustrationen und Textverteilung bereits bei der Planung und Anlage des Kodex vorgesehen waren. Die Ausnahmen, nämlich die dünnen Pergamentblätter von fol. 53 mit nicht ausgeführter Vorzeichnung und fol. 83 mit dem Text auf der anderen Seite sind erste Hinweise auf Ungereimtheiten. Ferner sind Unregelmäßigkeiten im Text an folgenden Stellen zu finden:
- Die Weihnachtsoktav steht vor dem zweiten Weihnachtsfeiertag.
- Über der Lesung „Dominus possedit“ ist eine Alleluja-Rubrik angebracht statt der Festüberschrift zu Mariae Geburt.
- Im Lesungsteil zum Osterfest, zu Christi Himmelfahrt und zum Pfingstsonntag fehlen die Überschriften.
Die Wolfenbütteler Handschrift wurde zwischen 1658 und 1659 erworben, gleichzeitig mit weiteren Handschriften aus dem Kloster St. Michael in Hildesheim. Es gibt keinen Beleg dafür, aber es wäre durchaus möglich, dass sich auch die Hildesheimer Handschrift HS 688 im dortigen St. Michaels Kloster befand und damit also von Hildesheim nach Wolfenbüttel gelangte.
Der Vergleich der beiden Einbände zeigt, dass der Abstand der Schließen bei beiden exakt 9,5 cm misst, obwohl die Kodizes von unterschiedlicher Größe sind und obwohl die Position der Schließen im Fall der Hildesheimer Handschrift aus der Mitte zum Fuß des Buches hin verschoben ist. Dass man eventuell bei der Hildesheimer Handschrift einen bereits mit Schließen ausgestatteten Deckel unten abgesägt hatte, wäre eine mögliche Erklärung; jedenfalls war so ein Schritt wahrscheinlich schneller zu bewerkstelligen als die Neuherstellung eines Brettes. Die auffallend kantige Brettseite unterstützt diese Hypothese, dass abgesägt wurde.
Dendrochronologische Untersuchungen ergaben ein wahrscheinliches Fälldatum des Holzes, das die Bretter des Holzdeckels der Hildesheimer Handschrift lieferte, zwischen 987-993 und Eiche als Material für beide Handschriften.
Dass die beiden Bücher zwei Schreiber und einen Maler gemeinsam haben, war bereits publiziert. Noch niemandem war aber bisher aufgefallen gewesen, dass der Text am vorderen Vorsatz der Hildesheimer Handschrift [Schluss der 2. Weihnachtsmesse (Lk. 2, 15-20)] fehlerfrei geschrieben war von derselben Hand wie im Wolfenbütteler Codex fol. 4r (Visio Johannes) und das Blatt verso leer war.
Es drängten sich einige Fragen auf:
- Hat der Schreiber zunächst den Text fertig geschrieben und nachdem die Miniatur gemalt, ein zweites Mal auf die Rückseite des Miniaturblattes?
- Wurden hier mehrere Perikopenbücher nach der gleichen Vorlage geschrieben?
- Lag eine Serienproduktion vor und können wir von einer Werkstattgemeinschaft der beiden Bücher sprechen?
Und schließlich war ebenfalls noch nicht aufgefallen gewesen, dass fol. 109r Wolfenbüttel (heute ein Schutzblatt) fehlerfrei und schön geschrieben, genau an die Position von fol. 39r derselben Handschrift im Buchblock passte und dass hier der jetzige Text mit hellerer Tinte in weniger gleichmäßiger Hand geschrieben wurde. Die Tinte auf fol. 38v ist dieselbe dunklere Tinte wie auf fol. 109 (heute Schutzblatt). Auffällt auch, dass die Lage, in der Folia 38 und 39 liegen, dünner ist als die anderen. Mit dem Neuschreiben, konnten nach Berechnungen von P. Engel und B. Gallistl, sechs Leerseiten auf nur zwei ökonomisch reduziert werden.
Vergleich, Zusammenschau
Epistellesungen/Gebete und Evangelienlesungen haben ergänzende gottesdienstliche Funktion. In der Wolfenbütteler Handschrift zeugen Vortragsakzente, Korrekturen etc. vom Gebrauch; in der Hildesheimer Handschrift gibt es zusätzlich noch Einträge aus dem 15. Jh., die Indizien sind für die über Jahrhunderte andauernde Verwendung. Beide Kodizes geben der Mutter Gottes liturgisches Gewicht, welches so für das 11. Jh. nicht ohne weiteres selbstverständlich ist (das Patrozinium des Hildesheimer Doms ist der hl. Maria geweiht); zusätzlich kommt Allerheiligen vor, das Domweihefest. Das vordere Schutzblatt der HS 688 Hildesheim und das hintere Schutzblatt des Cod. Guelf. 84.5 Aug. 2, Wolfenbüttel, tragen Textendstücke von Evangelienlesungen – der Schreiber beider Texte hat in Cod. Guelf. 84.5 Aug. 2 mitgewirkt. Das heutige hintere Schutzblatt von Cod. Guelf. 84.5 Aug. 2 passt genau in den Buchblock der Handschrift. Das belegen Hand sowie Farbe, Konsistenz und Glanz der Tinte. Dieser Befund stützt daher die oben schon geäußerte Vermutung, dass eben durch Neuschreiben der Textenden zusätzliche Leerseiten vermieden werden sollten.
Konzeptänderungen dürfen vorliegen und zwar auf fol. 53r, HS 688 in Hildesheim – das Fußwaschungsbild war offenbar bereits überflüssig bevor der Rubrikator über die Zeichnung schrieb – und auf fol. 83 dem Gebetstext zur Vigil des Allerheiligenfestes, der auf dünnem, vorliniertem Pergament geschrieben steht.
Der historische Kontext
Zunächst fällt die wiederholte Verwendung des Themas „Mariae Geburt“ auf, das sonst ein eher zweitrangiges Thema im liturgischen Festkreis war. Es passt aber gut zum Stammbaum Jesu, der für die Ottonen bedeutend war.
Für eine gemeinsame Werkstatt spricht, dass Schreiben und Binden hier miteinander insofern verbunden sind, als gemeinsame Schreiber festzustellen sind, ferner die Verwendung von Makulatur in den Kodices ähnlich gehandhabt wird und vor allem die Schließenabstände der Buchdeckel die gleichen sind. An der Hildesheimer Handschrift sticht der über die Maßen großzügige Platzverbrauch des Schreibers ins Auge, und dass die Qualität der Bilder nicht mit der des Textes übereinstimmt.
Hieraus ergeben sich zentrale Fragen:
- Waren beide Bücher in Produktion als ein eiliger Auftrag daherkam?
- Lies sich das Wolfenbütteler Buch leicht beenden, wohingegen das Hildesheimer für den Preis, die passenden Feste nicht zu berücksichtigen, in Eile vollendet wurde?
- Hat man Bretter genommen, an denen bereits Schließen angebracht waren, um schneller fertig zu werden?
Die im Vergleich zu anderen Reichenauhandschriften breiten Bohrungen wären als ein weiteres Indiz für eine eilige Endverarbeitung anzuführen.
Das Gebetbuch drückt in besonderer Weise die Verbundenheit mit Hildesheim aus: Gibt es hier einen Zusammenhang zwischen Schenkendem und Empfangendem?
Alois Schütz argumentierte in seinem Beitrag „Das Kloster Seeon und sein Skriptorium“, 1994, hierzu: Das Buch ist in Seeon entstanden und befand sich später in Hildesheim. Einzige „Schnittstelle“ ist Erzbischof Aribo von Mainz, der Sohn des Gründerehepaares des Klosters Seeon von 994, Pfalzgraf Aribo I. und Adala. Das Fazit hieraus wäre: Das Buch dürfte anlässlich der Einsetzung Aribos zum Erzbischof von Mainz 1021 überreicht worden sein und kam dann von Mainz nach Hildesheim, das in der Mainzer Erzdiözese lag.
Bernhard Gallistl argumentiert: König Heinrich II., Auftraggeber zahlreicher Handschriften aus dem buchgeschichtlichen Umfeld von Seeon wie auch der Reichenau, da ihm noch als bayerischen Herzog im Jahre 999 von Kaiser Otto III. das Kloster Seeon unterstellt worden war – qui (sc. Heinricus) traditionem accepit eiusdem loci a predicto comite Aribone (vgl. Otto III. – RI II,3 n. 1315, Anm. der Redaktion) stattete im Frühjahr 1013 Hildesheim einen Besuch ab und dotierte hier eine urkundlich belegte Memorial-Stiftung dem Domkapitel (vgl. MGH DHII, 263, erstellt in Hildesheim am 26. März 1013, Anm. der Redaktion). – Zu einer solchen Stiftung mit jährlichen Gedenkgottesdiensten am zukünftigen Todestag passt das Geschenk von liturgischen Büchern wie unseres Orationale/Epistolars sowie des berühmten, heute Wolfenbütteler Perikopenbuchs, das sich im Mittelalter ja ebenfalls in Hildesheim befunden hatte. Zudem waren hier zwei Monate zuvor im Domchor das Archiv und der gesamte Buchbestand durch Brand vernichtet worden.
Die Frage, ob der bairische Pfalzgraf Aribo oder Heinrich II. die Auftraggeber der Kodices waren, konnte nicht abschließend geklärt werden, aber es wurden bisher nicht wahrgenommene Details aufgezeigt, die mit Sicherheit weitere, wertvolle Mosaiksteinchen im Gesamtbild der Geschichte der beiden Handschriften darstellen.
Nubische Funde
Im Zuge der H.U.N.E. Grabung 2007 wurden im 4. Nilkatarakt durch die Humboldt Universität Berlin unter anderem zahlreiche Lederfragmente geborgen.[3] Über 500 Fragmente sollten von der Autorin restauriert werden (Abb. 2). Ziel war es, die Originale zu studieren und anschließend in den Sudan zurückzugeben. Die Fragmente waren größtenteils vegetabil gegerbtes Leder, mit Sand und Schlamm verkrustet, verformt, verhärtet, zerbrochen und verkohlt. Mit Verstehen, Sortieren, Reinigen, Konsolidieren/Zusammenführen, Montage waren die Schritte für die Restaurierung vorgeschlagen und vereinbart worden.
Nach dem Reinigen kamen die Formen der einzelnen Fragmente aber auch Dekorationselemente auf den Oberflächen und zahlreiche unterschiedliche Nähte zutage, die zunächst zu größeren Einheiten zusammengebracht werden konnten. Unter den Dekorationen gab es Punktierungen, Flechtwerk und Ein- bzw. Unterlegungen. Teilweise waren die Leder auch eingefärbt.
Die Leder waren unterschiedlich dick. Aus Leder stellt man Sättel, Maschinenteile, Schuhe, Taschen, Schriftträger, Bucheinbände und Kleidung her. Da sich die Fundstätte in einer Kirche befunden hatte, konnte man die Hypothese eingrenzen. Vielleicht waren die Stücke Bücher oder Buchtaschen gewesen? Abb. 3, 4
Vergleiche mit Büchern und Buchtaschen aus diesem Raum, seien sie auch später, erbrachten verblüffende Funde. Eine wichtige Voraussetzung war es dabei, den Werkstoff Leder an sich und sein Verhalten sowie Lederverarbeitungstechniken, respektive historische Buchbindetechniken so gut zu kennen, dass man sich auch Variationen von Bekanntem vorstellen konnte. So gab es Fragmente, die Löcher aufwiesen, an denen mit hoher Wahrscheinlichkeit Bänder mit Zug angesetzt hatten – Bänder, um Bücher zusammenzuhalten sind üblich. So konnten auf Grund der Rekonstruktion der Punzenmuster und der Einschläge des Leders Buchformate ermittelt werden. Vor allem Koptische Taschen und Bucheinbände aus dem 10. Jh. dienten zum Vergleich.
Abb.5
Die Datierung der Fragmente war über die ebenfalls dort gefundenen texttragenden Fragmente möglich gewesen. In der Sammlung des Ägyptischen Museums und der Papyrussammlung in Berlin liegen wertvolle Vergleichsbeispiele. Der Proverbienkodex (Berlin P 8502) z.B. zeigt dieselben Blindlinienanordnungen wie die im H.U.N.E. Fund entdeckten Lederreste. Auch in der Fachliteratur konnten Vergleichsbeispiele gefunden werden.
Alle Informationen über Material, Format und Dekor zusammen ließen dann im Ergebnis ein allererstes Mal Schlüsse auf eine Nubische Buchbindekultur zu, die im 11. Jh. existiert hatte.
Das Ratmann Sakramentar
Das Ratmann Sakramentar wurde um 1159 geschrieben und um 1400 lag es neu gestaltet vor. [4] Die Schrift war zum größten Teil getilgt worden; nicht gelöscht waren die Bildseiten, die großen und bildtragenden Initialen, das Kalendar und der Stiftereintrag. Dass das Nichtlöschen des Stiftereintrags mit der Legitimation der Handelnden in Einklang gebracht werden kann, liegt nahe. Nicht so leicht erklärbar ist, warum der Kodex so stark verändert wurde, anstatt einen neuen zu schreiben. Zwar war der Ritus inzwischen erweitert worden, aber die Einsparungen von Materialkosten als Grund allein erklären das Vorgehen noch nicht. Die Frage war daher, ob die Methode des Tilgens und die Ermittlung der dazu benötigen Zeit einen Hinweis geben können und ob sich dann in Zusammenschau mit dem historischen Kontext weitere Hypothesen ergeben?
Abb.6
Die Untersuchung der Blätter ergaben Kratzspuren auf der Oberfläche, dünnere Partien (heller im Durchlicht), Löcher, die eindeutig dem Tilgvorgang zugeschrieben werden können und abrasierte, höher liegende Partien, also eine Reihe von Beschädigungen. Gleichzeitig aber waren die Rückseiten der Miniaturen, die ein komplexes Schichtenpaket aus Grundierungen, Mal- und Metallschichten darstellen, von Schrift befreit und nicht beschädigt worden.
Tilgungsmethoden
Nach dem eingehenden Studium der Quellen und Nachstellen der Texttilgmethoden zwischen Christi Geburt und 1500 wusste die Autorin (1) welche Methoden in Hildesheim zur relevanten Zeit bekannt gewesen sein konnten und (2) welche charakteristischen Spuren diese Methoden beim Tilgen von Eisengallustintenschrift auf Pergament hinterlassen. Es konnte eindeutig gezeigt werden, dass um die Miniaturen herum zunächst mit Messern vorgearbeitet und anschließend flächig z.B. mit Sandstein oder Schleifbrot weggearbeitet wurde. Eindeutig ließen sich zwei Qualitätsstufen von Tilgungen festmachen, die sich zum einen in unvollkommen gelöschten oder bis zu Löchern durchgeriebenen Stellen manifestierten, zum anderen darin, dass die druckempfindlichen Miniaturen selbst durch die Reibenden, druckaufbauenden Methoden nicht beschädigt wurden.
Der Kodex hat 202 Blätter im Format von 34,5x24cm. Das ergibt eine Gesamtfläche von 3,3 m2. Wann musste die Arbeit begonnen worden sein, um 1400 fertig zu sein? Denn dieses Datum wird in der Handschrift genannt.
Historischer Kontext
Die Tilgungen sind im Explicit der Handschrift nicht erwähnt. Das Ratmann Sakramentar war 1159 geschrieben worden als Stiftung für den Hochaltar des 1022 verstorbenen Bischofs Bernward und das Kloster St. Michael in Hildesheim. Die lokale Bernwardsverehrung war durch die Erfurter Provinzialsynode 1150 bereits eingeführt worden. Abt Gripetan (1395/6-1416/7, vgl. den online Inschriftenkatalog der Stadt Hildesheim, Link: http://www.inschriften.net/hildesheim/inschrift/nr/di058-0136.html#content – Anm. Redaktion) erneuerte die Gottesdienstordnung und gab 1398 den Bernwardschrein in Auftrag. – Könnte er in diesem Kontext auch die Palimpsestierung des Ratmann Sakramentars in Auftrag gegeben haben?
Die Spuren im Material weisen darauf hin, dass
- die Tilgungen exakt jene Stellen ausgespart haben, die eine Legitimierung des Klosters beinhalten
- die Zeit zwischen der Inauftraggabe des Schreines von 1398 und dem im Codex genannten Jahr 1400 ausgereicht haben sollte, um auch die Passagen im Sakramentar zu tilgen und den Text neu zu schreiben.
Diese Spuren deuten also auf einen Zusammenhang des Neuschreibens des Sakramentars und der Erneuerung des Bernwardskultes unter Abt Albertus Gripetan im Hildesheimer Michaelskloster hin.
Klosterneuburger Traditionsbuch
Das Klosterneuburger Traditionsbuch aus der Mitte des 12. Jahrhunderts ist eine der wichtigsten hochmittelalterlichen Quellen zur Landeskunde von Niederösterreich. [5] Die aktuelle Blätterfolge stellt heute eine willkürliche Reihung dar. Eine Rekonstruktion der ursprünglichen Abfolge der Lagen, respektive Blätter spielte im Zusammenhang mit der von der Autorin vorzunehmenden Konservierung jedoch eine untergeordnete Rolle, denn die derzeitige Blätterfolge sollte nach Meinung der Historiker und Archivare erhalten bleiben. Konservatorisch sprach nichts gegen dieses Ansinnen. Der aktuelle Einband stammt aus dem 18. Jahrhundert.
Der Vorschlag der Archivare gliederte sich in drei Schritte:
- Öffnen der Heftung,
- Digitalisieren als Konservierungsmaßnahme,
- Wiederbinden in den heutigen Einband.
Nach eingehenden materialtechnologischen Untersuchungen und restauratorischen Überlegungen wurde der Vorschlag modifiziert:
- Digitalisieren,
- Wiederverbinden der herausgefallenen und losen Lagen,
- Fixieren von weiteren kleinen Schäden, Rissen u.dgl. am Einband.
Durch Gebrauch und natürliche Alterung waren einige Lagen aus dem Lagenverband herausgefallen, was immer eine potentielle Verlustgefahr birgt. Das Wiederverbinden dieser Lagen war daher unumgänglich und wurde im Zuge der restauratorischen Arbeiten als erstes gemacht. Dass dabei nur an den Stellen eingegriffen wurde, wo das wirklich nötig war, entsprach dem Denken von Restauratorin und Archivar gleichermaßen.
Unendlich viel wertvolle Information wurde und wird durch unsachgemäß arbeitende Buchbinder in dieser Hinsicht für immer vernichtet. Dass das im Zuge des Neubindens des Traditionscodex im 18. Jahrhundert nur teilweise passierte, war erfreulich. Zumindest die alten Umschlagblätter wurden damals wieder mit eingebunden – vielleicht deshalb weil sich auch auf ihnen Eintragungen befanden. Der Rücken ist verloren. Dass die heutigen Buchdeckel in der Literatur als Holzdeckel auftauchen, aber aus Pappe sind, ist vielleicht eine Nebensache, obwohl die Wahl zwischen Holz und Pappe in dieser Zeit indirekt etwas über die Wertigkeit, die man dem Buch zuschrieb, aussagt. Interessanter und neu sind zwei Beobachtungen, die im Zuge der restauratorischen Befundung aufgefallen sind:
- Die heute als erste und letzte Lage gebundenen Blätter waren bereits zu einem Zeitpunkt, als der alte Umschlag als alleiniger Schutz für die Lagen diente, so gereiht, und es stand am Beginn des Kodex eben nicht die mit fol. 9 beginnende Lage, die die ältesten Ereignisse beinhaltet. Dies konnte anhand von Anobienfraßgängen eindeutig belegt werden.
- Die Umschlagblätter tragen Einstiche für bzw. von einer Heftung, die dieselben Abstände wie die Einstiche auf den Lagen selbst haben. Das bedeutet, dass – wenn die Lagen zunächst einzeln geheftet waren – alle im gleichen Stichrhythmus geheftet waren, was eine bestimmte Bindereitradition nahelegt oder – der Buchbinder beim ersten Zusammenheften aller Lagen genau diese Löcher wiederverwendet hat oder – dass sie eben nicht einzeln geheftet waren, sondern zum ersten Mal im Zuge des (ersten) Zusammenheftens diese Stichlöcher entstanden sind.Einige Fragen zum Entstehen des Codex, z.B. die Frage, welcher Text vor der Rasur auf fol. 10 geschrieben war, könnte man in Kooperation mit für die Thematik spezialisierten Naturwissenschaftlern noch angehen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Restauratoren mit ihrer einschlägigen Erfahrung und ihrer speziellen Material- und Technikkenntnis und Archivaren/Historikern als Text- und Schriftkundigen und von Historikern und Naturwissenschaftlern, die auf die Analyse von Kunstwerken spezialisiert sind, können weitere wertvolle neue Erkenntnisse über die Geschichte und Entstehung derartiger Handschriften und Traditionscodices liefern. Das wäre für die geplante Neuedition mein Vorschlag.
Conclusio
Restaurierung ist der methodische Moment des Erkennens eines Kunstwerks, seiner ästhetischen und historischen Dimension und seines Materials, um es in die Zukunft hinein zu retten. Der Restaurator/die Restauratorin sind aus zwei Gründen in der Lage, wertvolle Informationen zur allgemeinen Sicht auf historische Artefacte beizutragen:
- Auf Grund des sich von anderen Blickwinkeln unterscheidenden, typischen restauratorischen Blicks
- Weil der Restaurator/die Restauratorin die Artefakte meist in einem „offenen“ Zustand sieht, der Einblick gewährt in Schichten und Bereiche, die bei geschlossenen und unbeschädigten Kulturgütern unzugänglich sind.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht aber erst das Zutagefördern von Neuem für die Wissenschaft.
Dank
Mein aufrichtiger Dank gilt Dr. Bernhard Gallistl (Dombibliothek Hildesheim), Jochen Bepler † (Dombibliothek Hildesheim), Dr. Claudia Näser (Humboldt Universität Berlin), Dipl. Rest. Myriam Krutzsch (Papyrussammlung Ägyptisches Museum Berlin), Dr. Michael Brandt (Dommuseum Hildesheim), Dr. Karl Holubar (Stiftsarchiv Klosterneuburg), Dr. Martin Haltirch (Stiftsbibliothek Klosterneuburg).
[1] Der Beitrag setzt sich aus vier Publikationen der Autorin, respektive zwei Vorträgen bei Fachtagungen und einer Vorlesung an der Humboldt Universität zusammen, die Thematik wird hier aber unter neuen Fragestellungen komplex beleuchtet.
[2] Patricia Engel, Bernhard Gallistl: Die Reichenauer Handschriften der Dombibliothek Hildesheim und der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel im Vergleich. In: Wolfenbütteler Beiträge 15 (2009) S. 129–178.
[3] Myriam Krutzsch, Claudia Naser, Patricia Engel: Conservation – Restoration of Nubian Leather Finds from the 11th Century, Contribution for PERGAMIN I SKORA – badania, konserwacja – restauracja, rzemios3o (2010) S. 179-197.
[4] Patricia Engel: “Die Tilgungen im Ratmann Sakramentar – Hinweise auf die Traditionspflege im Kloster St. Michael um 1400” Tagung 1000 Jahre St. Michael, Hildesheim, (2011) S. 242-248.
[5] Patricia Engel, Die Restaurierung des Klosterneuburger Traditionsbuches, Jahrbuch des Stiftes Klosterneuburg, Bd. 22, 2015, S. 329-342.
Ich überlasse hiermit der Universität Wien und der Herausgeberin des Blogs “En route to a shared Identity” die Rechte, diesen Text auf der En route Webpage zu veröffentlichen. Patricia Engel
Alle Abbildungen sind den Fotos der Autorin entnommen.
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Redaktion (20. Juli 2016). Restaurierung als Chance zur Erforschung historischer Artefakte: vier Beispiele. EN ROUTE TO A SHARED IDENTITY. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/nmd5
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Herzliche Grüße, Mareike König
Vielen Dank für diesen schönen Beitrag. Er gibt einen anschaulich illustrierten Einblick in die Erkenntnismöglichkeiten kodikologischer Untersuchungen.
Ist beim Ratmann Sakramentar um 1400 auch eine Neubindung erfolgt? Sollte dies der Fall sein könnten parallel mehrere Schreiber an der Neuerstellung gewirkt haben. Bei großflächiger Tilgung ist dies wohl anzunehmen, auch wenn das Ausmaß überschaubrer ist, als es suggeriert wird: “Der Kodex hat 202 Blätter im Format von 34,5x24cm. Das ergibt eine Gesamtfläche von 3,3 km².”
Da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen, es müssten m² sein [34,5 cm x 24 cm = 828 cm², 828 cm² x 404 (Seiten) = 334512 cm² = 33,4512m²]