Alena Pazderová, Jitka Křečková: Der prächtigste tschechische Archivbestand – Das Archiv der Böhmischen Krone (Archivum Coronae Bohemiae), seine Urkunden und Siegel aus überregionaler Perspektive
Das Archiv der böhmischen Krone ist das Archiv des alten böhmischen Staates. Es besteht aus Urkunden, die den beiden Vertretern und Inhabern der Staatsmacht bestimmt waren, dem böhmischen König und später auch den böhmischen Ständen. Das Archiv der böhmischen Krone (Archiv České koruny, Verkürzung AČK) beinhaltet insgesamt 2822 Dokumente, überwiegend Urkunden aus den Jahren 1158-1935. Den eigentlichen Kern dieses Archivs bilden aber Urkunden bis zum Jahr 1620. Der Begriff Corona Regni Bohemiae (Krone des böhmischen Königreichs) erscheint erstmals in Urkunden aus der Zeit Johanns von Luxemburg. Das Archivum Coronae Regni Bohemiae enthält damit eine Reihe außerordentlich bedeutsamer Dokumente, die die Privilegien und die Souveränität des böhmischen Staates sowie den Umfang seiner Gebiete, einschließlich der ausländischen Lehen und der angeschlossenen Länder rechtlich garantieren und belegen. Gleichzeitig spiegeln es die damalige Politik der böhmischen Herrscher sowie die politische Entwicklung im Inneren des Staates wider. Es bildet dadurch den bedeutendsten und kostbarsten Archivbestand in der Tschechischen Republik für die Zeitperiode der älteren tschechischen Geschichte. Gleichzeitig gehört es zu den wichtigsten Urkundensammlungen seiner Art in Europa. Die Mehrzahl der Urkunden des Archivs der Böhmischen Krone wurde im Jahr 1988 wegen ihrer enormen Bedeutung für die tschechische Geschichte zum nationalen Kulturdenkmal erklärt.[1]
Der Ursprung des Archivs reicht in die Anfänge des böhmischen Feudalstaates zurück. In der Zeit der Herrscherdynastie der Premysliden war es ein wichtiger Bestandteil des Herrscherschatzes und wurde mit ihm gemeinsam auf der Prager Burg aufbewahrt. Während der Regierungszeit Karls IV. kam es zu grundsätzlichen Veränderungen in der Ausrichtung und Organisation des Archivs. Es wurde zum Archiv einer neuen, von Karl IV. wesentlich geförderten, staatlichen Institution, nämlich der sogenannten Länder der Böhmischen Krone, die alle Territorien des damaligen böhmischen Staates umfasste und als konkretes Symbol die böhmische Königskrone aufbewahrte. Davon stammt auch die Bezeichnung des Archivs, das zusammen mit der Krone in der St.-Wenzel Kapelle der St.-Veit Kathedrale in unmittelbarer Nähe des St.-Wenzel-Grabes verwahrt wurde. Seit der Zeit Karls IV. birgt das Archiv auch Urkunden, die für die adelige Kommunität bestimmt waren. Nach dem Ausbruch der Hussitenbewegung überführte König Sigismund das Archiv nach Wien. Von 1436 bis 1619 war es gemeinsam mit den Kronjuwelen in der Heiligkreuz-Kapelle auf der Burg Karlstein deponiert. Das Archiv der Böhmischen Krone war in dieser Zeit sowohl das Archiv des Königs wie auch der böhmischen Stände, vor allem des Adels.
Nach der Niederschlagung des Ständeaufstandes im Jahr 1620 sank seine Bedeutung. Die Zentralisierung der Staatsverwaltung in der Theresianischen Zeit und die darauf folgende Gründung eines gemeinsamen Zentralarchivs aller Habsburgischen Erbländer hatten die umfangreichste Herausgabe (Extradition) in der Geschichte des Kronarchivs zur Folge, als es zur Aufspaltung eines einmaligen Bestands in zwei anzahlmäßig und inhaltlich ungleiche Teile kam, einen größeren, vom Gesichtspunkt des Staatsrechts her wertvolleren, Wiener Teil sowie in einen kleineren, Prager Teil. In den Jahren 1750 und 1774 wurde dann auch noch der bedeutenderer Prager Teil nach Wien gebracht und erst im Jahr 1920 aufgrund der Archivtrennung in Österreich nach Prag zurückgegeben. Der Prager Teil, der in den Jahren 1619 bis 1884 wieder in der Prager Burg aufbewahrt worden war, wurde schließlich in das Böhmische Landesarchiv deponiert. Während der deutschen Besatzung kam es teilweise zu Plünderungen, die aus Prag entfernten Urkunden kehrten jedoch nach 1945 zurück. Heute ist das Archiv der Böhmischen Krone in der Obhut der 1. Abteilung des Nationalarchivs.
Mit Rücksicht auf die zeitliche Limitierung dieses Referats, und weil das Kronarchiv ein kompliziertes Ganzes ist, haben wir uns auf seine glorreichste Epoche konzentriert, und zwar auf die Regierungszeit Karls IV. (1346-1378), aus der 938 Urkunden stammen, d.h. ein ganzes Drittel der Dokumente. Der speziellen böhmischen Problematik widmen wir uns lediglich am Rande. Nach unserer Meinung kann man an diesem Beispiel den überregionalen Charakter dieses Archivbestandes illustrativ demonstrieren.
Während Johann von Luxemburg dem Archiv der Böhmischen Krone kaum Aufmerksamkeit schenkte, brachte die Regierung Karls IV. eine substantielle Veränderung seiner Organisation, die vermutlich schon in den 50-er Jahren des 14. Jahrhunderts begründet wurde. In der Formularsammlung „Summa cancellariae“ wird das Formular einer Urkunde aufbewahrt, durch welche der Herrscher das Archiv der Böhmischen Krone gegründet und den ersten Archivar mit regelmäßigem Gehalt ernannt hatte, mit der Auflage, bestehende und künftige Urkunden zu ordnen und einzutragen.[2]
Wahrscheinlich das beste Bild der inneren Anordnung des Archivs der Böhmischen Krone in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts zeichnet das sog. Raudnitzer Kopialbuch (auch Kopiar).[3] Die Urkunden wurden hier nach Ausstellern wie folgt geordnet: Urkunden der Römischen Könige, der Könige von Frankreich, von England, Jerusalem und Sizilien, von Ungarn und Polen; Urkunden der geistlichen Kurfürsten (Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier) sowie der weltlichen Kurfürsten (Pfalzgrafen bei Rhein, Herzöge von Sachsen, Markgrafen von Brandenburg); Urkunden der Herzöge von Bayern und Österreich, der Markgrafen von Meißen, der Landgrafen von Thüringen und der Markgrafen von Mähren; weiters Urkunden der schlesischen Fürsten, geordnet nach jeweiligen Fürstentümern; Urkunden der Bischöfe und Äbte, der Reichsgrafen, Herren und Ritter, Urkunden der böhmischen Herren, der Reichsstädte und der böhmischen Städte. Den Abschluss bildeten Quittungen (franz.Quittancen) und Lehenreverse. Das Kopialbuch umfasst Abschriften von mehr als 400 Urkunden.
Die Tatsache, dass das Archiv des böhmischen Staates erst in der Regierungszeit Karls IV. straff organisiert wurde, können wir nicht für einen Zufall halten. Zur Reform zwang den Herrscher der trostlose Zustand der böhmischen königlichen Kanzlei[4] sowie eine enorme Menge von Urkunden, die als schriftliche Bestätigungen von realisierten Käufen, Verkäufen und Verpfändungen oder auch diplomatischen Verhandlungen dienten und benutzt wurden. Diese wurden im Kronarchiv aufbewahrt, das so immer mehr zum Archiv des böhmischen Staates wurde. Karl IV., inspiriert vom französischen „trésor des chartres“, erkannte den hohen Wert einer Urkunde und ihre Bedeutung zur Unterstützung seiner politischen Ambitionen. Daher versuchte er, das Kronarchiv entsprechend abzusichern, damit es künftig von größeren Schäden und Verlusten verschont bliebe.
Erste Spuren politischer Aktivitäten Karls kann man im Kronarchiv schon in der Zeit seiner Mitregierung mit dem Vater, dem böhmischen König Johann von Luxemburg, in den Jahren 1336-1346, verfolgen. Wie bereits erwähnt, sind es 938 Urkunden aus der Regierungszeit Karls als Römischer König und später als Kaiser, die heute im Archiv der Böhmischen Krone erhalten geblieben sind. An erster Stelle unter den Ausstellern steht Karl IV., der allein 103 Urkunden ausstellen ließ und Mitaussteller von weiteren 10 Urkunden war. Eine besondere Gruppe bilden Urkunden, die am 7. April 1348 ausgestellt wurden.[5] Karl IV. bestätigte hier auf Gesuch des böhmischen Landtages Privilegien, die seine Vorgänger auf dem Reichsthron den böhmischen Königen erteilt hatten.
Weiter verleibte er das schlesische Fürstentum der Böhmischen Krone ein und erklärte das Olmützer Bistum, die Markgrafschaft Mähren sowie das Herzogtum Troppau zu Lehen der böhmischen Könige. Kraft seines Amtes als Römischer Kaiser stellte er unmittelbar nach der Krönung mehrere Urkunden aus, wodurch er die von ihm erworbenen Städte, Burgen und Gebiete in Bayern und anderswo im Deutschen Reich[6] sowie die schlesischen Fürstentümer, zusammen mit den Markgrafschaften Bautzen und Görlitz, der Böhmischen Krone einverleibte.[7] Ferner bestätigte er Erb- und sonstige Verträge sowie verschiedene Besitzungen[8], erteilte Lehen und verpfändete oder tauschte Reichsburgen gegen andere[9]. Gemeinsam mit dem mährischen Markgrafen Johann und seinem Sohn Wenzel stellte er in den Jahren 1353-1364 sieben Urkunden aus, die als Grundlage für spätere Freundschafts- und Friedensverträge mit österreichischen Herzögen unter Beteiligung des ungarischen Königs Ludwig dienten.[10] Die häufigsten Empfänger dieser Karlschen Urkunden waren neben der Böhmischen Krone, den schlesischen Fürsten und seinem Sohn Wenzel auch kirchliche Institutionen und Städte sowie Angehörige des böhmischen Adels und Reichsadels.
Aus der genannten Zeitperiode sind keine Urkunden der Könige von England und Sizilien erhalten. Von den königlichen Ausstellern ist der französische König Johann zu nennen, der im Jahr 1356 zwei Urkunden ausgestellt hat; mit der einen hat er den Allianzvertrag mit Karl IV. erneuert[11], mit der anderen schenkte er ihm zwei Dornen aus der Christuskrone[12]. Im selben Jahr stellte auch der Sohn von Johann, der künftige König Karl V. von Frankreich, zwei Urkunden zu Gunsten Karls IV. aus.[13]
Ferner sind sechs Urkunden des ungarischen Königs Ludwig erhalten. Drei von ihnen, ausgestellt im Jahr 1353, betrafen die Rückgabe von Burgen, Ansprüche auf die Herzogtümer Sweidnitz und Jauer sowie die Allianz zwischen dem ungarischen König und Karl IV.[14] In der nächsten Urkunde aus dem Jahr 1364 bestätigte Ludwig den Friedensvertrag, abgeschlossen zwischen Karl IV., seinem Sohn Wenzel und dem Markgraf Johann von Mähren einerseits und den österreichischen Herzögen Rudolf, Albrecht und Leopold andererseits.[15] In einer Urkunde aus dem Jahr 1372 verzichtete er auf Ansprüche auf die Länder der Böhmischen Krone. Ein Jahr später versprach er eine Intervention beim Papst, um die Erteilung von einer Dispens zu beschleunigen, welche nötig war, um die Ehe Sigismunds, des Sohnes von Karl, mit seiner Tochter Maria zu legitimieren.[16] Der Letzte in der Reihe der königlichen Aussteller ist der polnische König Kasimir. Er schloss im Jahr 1348 einen Bündnisvertrag mit Karl IV.[17] und stellte im Jahr 1356 drei Urkunden aus, in denen er auf Ansprüche auf Sweidnitzer und Jauerer Besitzungen verzichtete, einige Städtchen im Tausch gegen Plotzk zurückgab und den Friedensvertrag von 1348 erneuerte[18].
Eine besondere Gruppe der Aussteller bilden mit ihren Zustimmungs- und Bestätigungsurkunden, den sog. Willebriefen, die geistlichen und weltlichen Kurfürsten[19], einschließlich des Böhmischen Königs, welcher ex officio als Kurfürst Aussteller von drei der insgesamt 164 Urkunden ist. – In diesen Urkunden wird die Zustimmung aller Kurfürsten zum Ausdruck gebracht, z.B. zur Einverleibung der bayerischen Lehen und schlesischen Fürstentümer der Böhmischen Krone, zum Verkauf, zur Verpfändung oder Schenkung von Reichsburgen und Reichslehen. Die Kurfürsten bestätigen ferner dem böhmischen König sein Recht als Königswähler, sein Amt als Reichserzmundschenk, die Verpfändung des Egerlandes und anderes mehr. Der Empfänger der kurfürstlichen Urkunden war der Herrscher, bzw. der böhmische Staat.
Die Kurfürsten stellten außer den Willebriefen auch eine Menge anderer Urkunden aus. Diese betreffen u. a. die Unterstützung bei der Wahlvorbereitung und Anerkennung Wenzels als römisch – deutscher König, die Heiratspolitik Karls IV., die Unterstützung beim Erwerb von Luxemburg oder wenn es sich um Hilfeversprechungen Karl IV. gegenüber handelte nach dem Motto: immerzu und gegen jeden, sowie um Freundschafts- und Bündnisverträge.
Aus transregionalem Blickwinkel sind diejenigen Verträge besonders wichtig, die sich auf die territorialen Veränderungen des zentraleuropäischen Raumes im Mittelalter beziehen und in Folge der von Karl konsequent praktizierten Politik der gezielten Ausdehnung des böhmischen Staates entstanden sind.
Diese Verträge regelten gleichzeitig auch die nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den betreffenden Herrschern und prägten so in gewissem Maße das Leben ihrer Untertanen. Unter dem Gesichtspunkt der Menge der ausgestellten Urkunden sind als Aussteller die bayerischen Herzöge, die Markgrafen von Brandenburg sowie die Herzöge von Sachsen und Österreich besonders zu erwähnen.
Die bayerischen Herzöge stellten in den Jahren 1349–1377 54 Urkunden aus, in denen sie den Verzicht auf alle Rechte und sonstige Ansprüche auf Bayern erklärten und versprachen, die Rechte Karls IV. zu wahren[20], sie wiesen die Einwohner der von Karl IV. in Bayern gekauften Städte und Burgen an, dem neuen Landesherrn einen Treueid zu leisten[21], sie verzichteten auf alle Rechte und Ansprüche im Bautzener und Görlitzer Land[22], in Brandenburg[23] und den Ländern der Böhmischen Krone[24] und gelobten, hier keine Güter zu kaufen sowie Untertanen in ihren Dienst zu nehmen[25].
Die Markgrafen von Brandenburg stellten in den Jahren 1348-1374 39 Urkunden zu Gunsten Karls IV. und seiner Erben aus, in denen sie u. a. auf alle Rechte in den Ländern und Besitzungen des böhmischen Königs und des Markgrafen von Mähren verzichteten.[26] Dasselbe galt auch für Rechte auf die Markgrafschaften Bautzen und Görlitz.[27] Ferner versprachen sie, in diesen Ländern keine Burgen oder Städte zu kaufen.[28] Schließlich verzichteten die Brandenburger auf alle Rechte in Bayern[29] und verkauften die Lausitz an Karl IV.[30]
Die Herzöge von Sachsen bestätigten in ihren 11 Urkunden u. a. den Rücktritt des brandenburgischen Markgrafen von Gebieten der Lausitz zu Gunsten Karls IV.[31], bezeugten die Übergabe der letzten Rate für die Lausitz, die Karl IV. gekauft hatte, an den Markgrafen Otto von Brandenburg[32]; darüber hinaus erkannten sie die Ansprüche von Karls Sohn Wenzel auf die Markgrafschaft Brandenburg an[33].
Die Herzöge von Österreich stellten in den Jahren 1353-1371 18 Urkunden aus, in denen sie u. a. auf sämtliche Rechte in den Ländern des böhmischen Königs und des Markgrafen von Mähren verzichteten[34] und versprachen, weder einen ihrer Untertanen noch Juden aus Böhmen und Mähren in Dienst zu nehmen[35]. Auch verzichteten sie auf die Titel Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Schwaben und Herzog des Elsass.[36]
Eine große Gruppe bilden die im Kronarchiv erhaltenen Urkunden einer ganzen Reihe kirchlicher Würdenträger und Institutionen. Stellvertretend für alle nennen wir Urkunden der Bischöfe von Magdeburg betreffend die Verwaltung der Mark Brandenburg[37], Ansprüche auf Lausitz[38] oder das Versprechen, sich nicht um die Länder Karls IV. und seiner Söhne zu bemühen[39]. Weiter sind es Urkunden des Bamberger Bischofs hinsichtlich des Verkaufs von Pegnitz[40], von Erlangen[41] und anderen Gütern[42], Urkunden des Bischofs von Regensburg und des dortigen Domkapitels über den Verkauf von Pfründen, den Tausch und später die Verpfändung der Reichsburg Donaustauf an den Kaiser[43], eine Urkunde des Würzburger Bischofs und des dortigen Kapitels, mit dem Versprechen, die böhmischen Könige bei der Ausübung des Besitzes von Heidingsfeld und anderen Gütern nicht zu stören[44], sowie mehrere Treueide, die Bischof Dietrich von Minden für die Burg Parkstein und die Stadt Weiden geleistet hatte[45]. Es dürfen auch nicht einige Urkunden über Tauschgeschäfte und Verkäufe von Immobilien und den damit verbundenen Rechten, die die Klöster z. B. von Bergen[46], Neuzelle[47] oder Waldsassen[48] ausgestellt haben, unerwähnt bleiben.
Eine weitere, große Gruppe von 151 Urkunden wurde von Angehörigen des Reichsadels ausgestellt. Die Markgrafen von Meißen und die Landgrafen von Thüringen stellten insbesondere Urkunden betreffend Treueide und Freundschaftsversprechen gegenüber Karl IV. und seinen Brüdern[49], Abschlüsse von Bündnis- und Hilfeverträgen mit diesen[50], Verpfändungen von Gebieten der Lausitz[51] sowie den Tausch der Burg Spremberg in Brandenburg[52] aus. Die Herzöge von Mecklenburg gelobten in ihren Urkunden Karl IV. und seinen Söhnen Hilfestellung für den Besitz von Brandenburg[53], die Landgrafen von Leuchtenberg stellten Urkunden aus, die sich hauptsächlich auf den Verkauf der Burg und Stadt Pegnitz bezogen[54], die Burggrafen von Nürnberg bestätigten die Fortgeltung aller von ihren Amtsvorgängern ausgestellten Urkunden zugunsten von Karl IV.[55], Wenzel; der Herzog von Luxemburg, erklärte das Nachfolgerecht Karls IV., Wenzels IV. und ihrer Erben in Luxemburg[56] und die Herren von Plauen verzichteten zugunsten von Karl IV. auf Ansprüche gegenüber der Böhmischen Krone[57] sowie auf Erbansprüche auf Plauen.[58] Die Urkunden anderer Aussteller aus den Reihen des Reichsadels betreffen vor allem Verkäufe von Burgen und Städten, Verpfändungen sowie Schulden und deren Begleichung.
Im Kronarchiv werden für die Zeitperiode von 1350-1378 auch 177 Urkunden aufbewahrt, deren Aussteller die Städte, vor allem die brandenburgischen, österreichischen, luxemburgischen sowie die Städte der Fürstentümer Schweidnitz und Jauer waren. Die meisten (51 Urkunden) beinhalten Treueide gegenüber Karl IV., seinem Sohn Wenzel und der Böhmischen Krone.[59] Insgesamt 34 österreichische Städte erklärten ihr Einverständnis mit dem Vertrag über die gegenseitige Vererbbarkeit, der im Februar 1364 zwischen dem Kaiser, seinem Sohn Wenzel, dem Markgrafen von Mähren Johann und den österreichischen Herzögen abgeschlossen wurde. [60] Diese Reihe wird noch durch Lehen- und Huldigungsurkunden, Hilfeversprechen, Quittungen und Lehenreverse ergänzt.
Aus der Gesamtzahl von 938 Urkunden waren Karl IV. selbst, als Kaiser und Böhmischer König, seine Söhne und Brüder, ggf. der böhmische Staat, Empfänger von 632 Urkunden. Im Zusammenhang mit Käufen und Tauschgeschäften von Burgen, Städten und Gebieten gelangten in das Kronarchiv auch Urkunden anderer Empfänger, da bei den oben genannten Transaktionen alle vorherigen Schriftstücke in die Hände des neuen Eigentümers übergingen. Unter sprachlichem Gesichtspunkt waren es 366 Urkunden, die in lateinischer sowie 572 Urkunden, die in deutscher Sprache verfasst wurden.
Während seiner Regierungszeit bemühte sich Karl IV. nicht nur um die Rückgabe von Burgen und Städten, die seine Vorgänger zuhause und im Ausland verpfändet hatten, sondern vor allem um die Aneignung neuer Territorien. In den Jahren nach der Kaiserkrönung festigte er die Stellung des böhmischen Staates sowie sein Verhältnis zum Reich. Kraft seiner kaiserlichen Macht betrieb er die Eingliederung der schlesischen Fürstentümer, der bayerischen Städte und Burgen und nach enormer diplomatischer und militärischer Anstrengung sowie durch eine geschickte Heiratspolitik[61] auch die Eingliederung von Brandenburg und Lausitz in das böhmische Königreich. Ferner erweiterte er die Besitzungen der Böhmischen Krone außerhalb der Grenzen, insbesondere im Reich, durch Käufe, Tauschgeschäfte und Verpfändungen von Burgen und Städten.[62]
Es besteht kein Zweifel daran, dass wegen der immensen Anzahl der Urkunden sowie deren Handhabung schon in der Zeit Karls IV. eine Umgestaltung des Archivs erforderlich war. Das Archiv diente nunmehr den politischen Absichten des Herrschers und sicherte durch seinen Inhalt nicht nur seine Rechte, sondern vor allem auch die Beziehungen zu anderen, verbündeten, europäischen Herrschern sowie die territoriale Ausdehnung und Rechtstellung des böhmischen Staates.
Es wird bereits aus dem hier skizzierten Überblick offensichtlich, dass dieser Archivbestand auch für die sphragistische Forschung eine unermessliche Bedeutung hat. Er beinhaltet außer einer Kollektion von Siegeln Karls IV., die 10 Exemplare seiner Goldenen Bulle aufweist[63], auch Siegel anderer europäischer Herrscher, der Reichskurfürsten, der Angehörigen vor allem des deutschen, österreichischen, ungarischen, schlesischen und böhmischen Adels, der mitteleuropäischen Städte, einschließlich der kirchlichen Würden- und Reichsamtsträger sowie anderer Institutionen, die ihre Siegel – sei es als Aussteller oder Zeugen – angehängt haben.
Die Urkunden des Archivs der Böhmischen Krone sind normalerweise nicht zugänglich; eine Ausnahme wird nur im Fall eines Studiums zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt. Sie unterliegen als Nationalkulturdenkmal einem besonderen Statut und werden in einem speziellen Tresor aufbewahrt. Schon seit den 80-er Jahren des 20. Jahrhunderts entsteht eine Faksimileedition der Urkunden des Kronarchivs bis zum Jahr 1526, die noch nicht abgeschlossen ist.[64]
Eine große Errungenschaft war daher die Digitalisierung des gesamten Archivbestandes im Rahmen des Projekts Monasterium im Jahr 2006 und seine Bereitstellung auf der Webseite http://www.monasterium.net/mom/CZ-NA/ACK/fond. Das Projekt war jedoch auf den Inhalt der Urkunden ausgerichtet, nicht auf deren Siegel, die damals nicht getrennt nachgebildet wurden, was ihre Erforschung erheblich erschwert. Dank den Nachbildungen der Urkunden auf der Webseite erreichten die Siegel des Kronarchivs einen höheren Bekanntheitsgrad bei der Forscher-Öffentlichkeit als je zuvor, sodass die Erforschung der Siegel zusehends mehr nachgefragt wird. – Das Nationalarchiv in Prag bereitet daher im Rahmen eines neuen Projekts unter dem Banner von ICARUS künftig die Digitalisierung von ca. 3750 Siegeln des Kronarchivs vor, die den ca. 2350 Urkunden bis zum Jahr 1620 angehängt oder aufgepresst wurden.
Zum Schluss kann man nachdrücklich konstatieren, dass im aktuellen Zeitalter der Ausgestaltung eines gemeinsamen Europas, das sich auch mit dunklen Kapiteln der Geschichte auseinandersetzt und das ein neues Zusammenleben seiner Völker anstrebt, überregionale Projekte wie Monasterium seine Berechtigung haben. Aufgrund solcher Projekte werden auch Archivbestände ähnlichen Charakters wie die des Archivs der Böhmischen Krone durch ihre Digitalisierung und Bereitstellung im Internet ins Bewusstsein einer breiteren Forscher-Öffentlichkeit treten.
Solche Archivbestände haben deshalb eine unersetzliche Bedeutung für die mittel- und gesamteuropäische Geschichte.
Alle Abbildungen entsprechen der PPT des Referats.
Literaturnachweis und Erläuterungen:
[1] Status eines Nationalkulturdenkmals haben 2525 Urkunden. Vgl. Inventární soupis archiválií fondu AČK vyhlášených za národní kulturní památku z roku 1988 (Inventarverzeichnis der Urkunden im Bestand „Archiv der böhmischen Krone“, die im J. 1988 zum Nationalkulturdenkmal erklärt wurden).
[2] Ferdinand T a d r a, Summa cancellariae (Cancellaria Caroli IV.). Formulář královské kanceláře české XIV. století, Praha 1895, S. 81. Vgl. auch Lenka M a t u š í k o v á, Menší kopiář Archivu Koruny české. Sborník archivních prací 41, 1991, S. 368.
[3] Seine Abschrift aus dem 15. Jahrhundert blieb erhalten im Manuskript der Lobkowitz-Bibliothek in Raudnitz. Vgl. Lenka M a t u š í k o v á, Listiny Karla IV. v Archivu České koruny, Paginae historiae, Státní ústřední archiv v Praze 1992, S. 24f.
[4] Die königliche Kanzlei wurde im J. 1355 vom Kanzler Johann von Středa reformiert.
[5] AČK 295–311.
[6] AČK 473–475.
[7] AČK 510, 511.
[8] AČK 516, 517, 882, 883, 885–919, 953, 986.
[9] AČK 678, 744, 755, 1100, 1159.
[10] AČK 390, 740, 801–802, 882–884.
[11] AČK 561.
[12] AČK 562.
[13] AČK 593, 613.
[14] AČK 392–393, 420.
[15] AČK 933.
[16] AČK 1077, 1088.
[17] AČK 319.
[18] AČK 563–565.
[19] Erzbischof von Mainz Gerlach stellte 28 Willebriefe aus, Erzbischof von Köln Wilhelm 25, Trierer Erzbischöfe 25, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern Ruprecht d.Ä. 26, Herzog von Sachsen Rudolf 26, Markgrafen von Brandenburg 30.
[20] AČK 412–413.
[21] AČK 423, 432, 429, 436.
[22] AČK 629.
[23] AČK 1090, 1103, 1104.
[24] AČK 630, 1165, 1166.
[25] AČK 368, 472, 628.
[26] AČK 517.
[27] AČK 339, 518, 519, 717.
[28] AČK 464, 521.
[29] AČK 373, 374.
[30] AČK 994, 995, 1004.
[31] AČK 315–316.
[32] AČK 1012.
[33] AČK 1065, 1172.
[34] AČK 742, 743.
[35] AČK 758, 761.
[36] AČK 741, 797.
[37] AČK 846.
[38] AČK 320, 1060.
[39] AČK 1162.
[40] AČK 644, 645.
[41] AČK 815–817.
[42] AČK 706, 707.
[43] AČK 389, 419, 479, 763, 811.
[44] AČK 978, 979.
[45] AČK 618.
[46] AČK 614, 701
[47] AČK 1038.
[48] AČK 667, 668.
[49] AČK 322, 323, 342.
[50] AČK 324, 325, 336, 337, 633–635, 1082.
[51] AČK 921, 934.
[52] AČK 663.
[53] AČK 1109, 1114, 1187.
[54] AČK 623–626.
[55] AČK 965.
[56] AČK 1212.
[57] AČK 1075.
[58] AČK 693, 694.
[59] AČK 318, 439, 929–931, 1031, 1032, 1080, 1115–1154, 1198–1200.
[60] AČK 885–918.
[61] Im Kronarchiv befinden sich 21 Urkunden mit Bezug auf Verlobungen der Kinder des Kaisers.
[62] Donaustauf 14 Urkunden, Hirschberg 13, Floss 9, Hohenstein 9, Egerland und Parkstein 11, Rothenberg 7, Pegnitz 5, Spremberg 4, Stierberg 4 und weitere.
[63] AČK 303, 306, 307, 309, 332, 473, 474, 483, 486, 511.
[64] Archivum Coronae regni Bohemiae editio diplomatum phototypica – Archiv České koruny – edice faksimilií, Teil I. – V/1,2, Praha 1982 – 2007. Teile VI/1,2 a VII/1,2 von Urkunden bis zum J. 1526 werden vorbereitet.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Redaktion (20. Juli 2015). Alena Pazderová, Jitka Křečková: Der prächtigste tschechische Archivbestand – Das Archiv der Böhmischen Krone (Archivum Coronae Bohemiae), seine Urkunden und Siegel aus überregionaler Perspektive. EN ROUTE TO A SHARED IDENTITY. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nmct