Michael Prokosch: Pressburger Testamente zwischen Einzeldokument und Stadtbuch*
*Eine für den Druck erweiterte und angepasste Fassung dieses Aufsatzes ist in Arbeit.
Einleitung
Testamente bieten uns heute wie auch in vergangenen Zeiten einen Einblick in diejenigen Dinge, die den Menschen besonders lieb und wichtig waren. Schon lange, bevor es zur heutigen Form von testamentarisch belegten Hinterlassenschaften kam, sorgten die Menschen für ihre Habe nach ihrem Tod vor. In Pressburg / Bratislava ist die wohl aussagekräftigste Dokumentensammlung der letzten Verfügungen des ausgehenden Mittelalters beziehungsweise der frühen Neuzeit das zwischen 1427 und 1529 geführte Protocollum Testamentorum[1]. Dennoch wurde in Pressburg schon lange vor der Anlage dieses Testamentsbuches damit begonnen, die letzten Verfügungen angesehener und reicher Stadtbürger schriftlich festzuhalten. Im Folgenden soll versucht werden, ein kurzes Schlaglicht[2] auf die Beschaffenheit und den Inhalt dieser als eigenständige Urkunden erhaltenen Testamente zu werfen, zumal diese schon in ihrer Abgeschlossenheit viele Einblicke in die Stadt- und Sozialgeschichte, aber auch in die transregionale Vernetzung Pressburgs innerhalb Europas gewähren.
Gesichtspunkte der Diplomatik und innerer Aufbau
Etwa die Hälfte aller aus dem Mittelalter erhaltenen Testamente aus dem damaligen (Ober-)Ungarn sind uns allein aus der Stadt Pressburg bekannt. Dass sich in Pressburg eine dermaßen gut ausgeprägte Testamentskultur entwickelte, liegt wahrscheinlich vor allem an der unmittelbaren Nähe zu Wien, wo durch die Stellung als Herrschaftssitz schon relativ bald eine hoch stehende Schriftkultur entstand. Die geografische Nähe, aber auch der Ausbau der Stadt zu einer königlichen Residenz unter König Sigismund von Luxemburg, sorgte dafür, dass auch in Pressburg schon bald die Urkundenausstellung sowie die damit verbundenen Textsorten, wie eben Testamente, einen gewissen Standard erreichten. Sowohl das geistliche Kapitel des Domes zu St. Martin als auch die Stadtbehörden sorgten dabei gemeinsam für die Ordnung in der Stadt, was auch an den Testamenten ersichtlich wird. Zumeist nennen die Urkunden zwar den Rat der Stadt als Aussteller, in Wirklichkeit dürfte aber der Klerus eine nicht mindere Rolle bei der Ausstellung gespielt haben[3].
Die eigenständigen Testamente aus dem Archív hlavného mesta SR Bratislavy[4] (Stadtarchiv Pressburg) umfassen, obwohl nur insgesamt 37 überliefert sind, den gewaltigen Zeitraum zwischen dem Jahr 1356 und etwa 1500. Durch die Veränderungen im Testamentsaufbau einerseits, aber andererseits auch durch die unterschiedliche Zugehörigkeit der Testatoren und Testatorinnen zur Pressburger Bürgerschaft, sind diese Verfügungen den unterschiedlichsten Ausfertigungsformen zuzurechnen, nicht nur, was Beschreibstoff, Format und Sprache angeht.
Der Beschreibstoff der behandelten Testamente schwankt, unabhängig vom betrachteten Zeitraum, zwischen Papier und Pergament. In Summe sind 20 Testamente auf Papier geschrieben, 17 sind auf Pergament verfasst. Die Sprache ist bei 30 Testamenten deutsch, was aufgrund der zahlreichen deutschsprachigen Einwohner Pressburgs nicht verwundern darf, sechs Testamente sind in Latein verfasst. Ein Testament, nämlich jenes von Jörg Kuntzlmann aus dem Jahr 1430[5], ist im notariell-urkundlichen Latein abgefasst, der testamentarische Einschub, der auf einem Eintrag aus Wien basiert, ist auf deutsch gehalten. Das Format der Schriftstücke schwankt erwartungsgemäß enorm. Die auf Papier geschriebenen Verfügungen haben eine Höhe zwischen 11 und 44 cm und eine Breite zwischen 14,5 und 48 cm, jene, die auf Pergament festgehalten wurden, sind zwischen 10,5 und 46,5 cm hoch und 21,5 und 35,5 cm breit. Auch die Faltung der Testamente variiert, grundsätzlich sind sie mehr als zwei Mal gefaltet.
Die Ausfertigungen beinhalten diverse Schriftstückformen[6]: Betrachtet man sich etwa das (undatierte, am Ende des 15. / Anfang des 16. Jahrhunderts verfasste) Testament der Witwe Gunbachin[7], so trifft man auf ein von einem Leutpriester namens Martin Wassermann eigenhändig geschriebenes Papierdokument, bei dem der letzte Wille wohl erst nach Verlassen des Hauses der Testatorin verschriftlicht wurde; es ist eindeutig in die Kategorie der Notizen einzuordnen. Im Übrigen ist dieses wohl eines der herausragendsten Testamente, da man auch als Leser das Gefühl hat, unmittelbar an der Handlung der Testamentsabfassung beteiligt zu sein.
Als Notariatsinstrument wurden die Testamente von Anna Gwalt[8] und Jörg Kuntzlmann verfasst, wobei derselbe Notar Michael, Sohn des Konrad Lapicide de Tyrnstain, anzutreffen ist. Dieser ist zweimal als Notar fassbar, nämlich bei beiden erwähnten Testamenten, wobei das erste am 21. Dezember 1420, letzteres am 19. September 1430 – also knapp zehn Jahre später – ausgestellt wurde. Beim Notarsvermerk bestehen zwischen den beiden Testamenten nur geringfügige, vor allem durch den Inhalt des Testaments bestimmte Unterschiede, das Signet hat sich im Lauf der zehn Jahre nicht verändert (Abb. 1)[9]. Damit ist Michael Lapicide de Tyrnstain aber auch einer von nur zwei Notaren, die bei Pressburger Testamenten mit einem Notariatssignet fassbar sind: Der zweite ist Friedrich Grün, von dem eine Kopie seines Signets im Protocollum Testamentorum auf fol. 340v eingetragen wurde[10]. Abgesehen davon besteht der überwiegende Teil der als eigenständige Testamente überlieferten Bestimmungen aus Siegelurkunden, wobei aber auch die Siegelanbringung jeweils unterschiedlich ist.
Nicht alle Testamente wurden in einem Stück abgefasst: Es gibt mehrere, bei denen nachträglich, mitunter auch von anderer Hand, Streichungen und Ergänzungen vorgenommen wurden, wie etwa bei jenem der Christine Jacob (undatiert)[11] oder der Herel Leinbaterin[12] (1. August 1433). Bei solchen Stücken kann im Detail diskutiert werden, warum, wann und von wem die Streichungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden. Besonders reizvoll ist auch das ansonsten gewöhnliche lateinische Testament der Magdalena Amser[13] (30. April 1470), bei dem direkt am Pergament am unteren Rand Federproben zu erkennen sind. Aus dem Jahr 1467 ist ein Testament ihres ersten Ehemannes Nikolaus Flins, ebenfalls als eigenständiges Testament, erhalten, das allerdings im Gegensatz zu dem seiner Ehegattin auf Deutsch abgefasst ist.
Wie sieht es mit dem inneren Aufbau der Testamente aus? Nun, grob gesagt folgen die eigenständige Testamente dem herkömmlichen Urkundenaufbau. Dass eine Intitulatio, hier als Nennung des Testators beziehungsweise der Testatorin, vorkommt, versteht sich wohl von selbst. Auch trifft man beinahe immer auf eine Publicatio in der Form von “(Item) mer hab ich geschafft”. Nicht selten begegnen uns auch eine Invocatio, die Sana-Mente-Formel sowie eine Arenga, wobei vor allem die Vermeidung von Streitigkeiten genannt wird. Ob ein solcher Abschnitt zu finden ist oder nicht, hängt vor allem mit der Art des Testaments und der Verankerung der Testatorin oder des Testators im Netz der christlichen Kirche zusammen. Sofern vorhanden, kommt die Berufung auf Gott immer in Zusammenhang mit der Arenga vor. Der narrative und dispositive Verfügungsteil der Testamente beinhaltet zum einen in abnehmender Wichtigkeit die Sorge um das eigenen Seelenheil, die Haftung für die materielle Sicherheit der nächsten Verwandten sowie die Sicherung einer positiven Erinnerung durch die Nachwelt, zum anderen die eigentlichen Verfügungen:
- Spenden an kirchliche und klösterliche Institutionen, Arme oder Brückenstiftungen als Erben von Liegenschafts-, Sach- oder Geldwerten, nach der Tilgung von etwaigen Schulden an Nachbarn, Handelsleute, oder Bekannte und Verwandte.
- Die Festlegung von Begräbnisort und -feierlichkeiten und der Art des Totengedenkens (im Speziellen sind hier Bittgottesdienste zu nennen).
- Die Nennung von Erbteilen an nicht-institutionelle Körper, zumeist Verwandte, sowie spezielle Einzelverfügungen.
- Schulden und Forderungen, die vom Erbe ausgezahlt werden sollen.
Zuletzt folgt mitunter die Corroboratio mit Erwähnung der Siegelnden und der Zeugen, zumeist als „erber leut“ bezeichnet. Als wichtiger Bestandteil der Testamente ist auch die ausdrückliche Nennung der Testamentsvollstrecker anzusehen, die zwar oft, aber nicht immer, Mitglieder entweder des Stadtrats oder kirchliche Angehörige waren, und mitunter mit den Zeugen übereinstimmen. Die Datierung wird bis in die Dreißigerjahre des 15. Jahrhunderts vornehmlich am Ende der Testamente vermerkt, ab diesem Zeitpunkt wird die Datierung zwar nicht zu Beginn vorgenommen, aber doch zumindest vor dem Hauptteil der Texte, in dem der unmittelbare Nachlass aufgeführt wird. Ein Zusammenhang mit dem Aufkommen des Protocollum Testamentorum ist dabei nicht auszuschließen, da man damit mit der Übertragung und Aufnahme der Testamente in ein geschlossenes Buch auch ein leichtes Wiederfinden der letzten Verfügungen garantieren konnte. Nicht immer ist auch die Ortsangabe enthalten.
Verortung innerhalb des Protocollum Testamentorum
Betrachtet man sich nun die überlieferten eigenständigen Testamente aus Pressburg mit dem Protocollum Testamentorum, so lassen sich durchaus Verbindungen herstellen; so sehr die vom Autor bearbeiteten Testamente auch als eigenständige Urkunden anzusehen sind, so wenig sind sie tatsächlich inhaltlich eigenständig. Klarerweise sind sowohl Liegenschaften als auch Personen, die man Protocollum Testamentorum antrifft, auch in den als alleinstehenden überlieferten Urkunden wiederzufinden und vice versa, vor allem, wenn man die Testamente bis zur 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts unter die Lupe nimmt.
Aus diesem Zeitraum sind als eigenständige Dokumente 19 Testamente überliefert, im Testamentsbuch finden sich ab 1410 ganze 162 Stück[14]. Eine Häufung der einzeln überlieferten Dokumente lässt sich nicht erkennen, allerdings ist anzumerken, dass die ersten beiden überlieferten Testamente[15] (ausgestellt für Heinrich Vogel und seine Gattin Elisabeth) inhaltlich beinahe deckungsgleich sind; sie unterscheiden sich ausschließlich durch ihr Ende, in dem sich auch der Schreiber, Martin Sepesepius, zu erkennen gibt. Ab den 1430er-Jahren beginnen sich die Aufzeichnungen im Pressburger Testamentsverzeichnis zu häufen, dennoch werden weiterhin einzelne Testamente getrennt vom Protocollum Testamentorum niedergeschrieben, und meist auch nicht im Protocollum verzeichnet. Ab etwa 1470 beginnt die Anzahl der Testamente dramatisch anzuschwellen, allerdings nur im Testamentsbuch.
Insgesamt sind nur sechs auch als Einzelurkunde überlieferte Testamente im Pressburger Testamentsbuch eingeschrieben worden, nämlich:
- AMB 1074 (Testament von Hans Melbeis, 20. Jänner 1429): Darin treten als Zeugen zwei Ratsmitglieder auf.
- AMB 1275 (Herel Leinbaterin, 1. August 1433): Deren mutmaßlicher Verwandter Nikolaus Leinbater findet sich ein paar Jahre später als Pressburger Bürgermeister wieder.
- AMB 3414 (Martin Neitl von Stampha, 18. Jänner 1462): Der Testator wird als Chorherr und Pfarrer bezeichnet. Dieses Testament zählt neben jenem von Jans dem Polle[16] (datiert auf 21. Jänner 1375) zu den längsten überlieferten.
- AMB 3433 (Georg Prannawer, 22. Jänner 1463): In diesem Testament bestehen zwischen der Überlieferung als Einzeldokument und jener im Protocollum Testamentorum massivste Unterschiede in der Schreibung der Namen, die sich nicht allein aus der phonetischen Schreibweise erklären lassen.
- AMB 3542 (Christoph Sailer, 30. November 1467): Eines der wenigen Testamente, in dem nicht nur für das materielle Wohl von Anverwandten gesorgt wird, sondern auch für die geistige Entwicklung: Sailer verfügt, dass sein Neffe klösterlich erzogen werden soll.
- AMB 3754 (Katharina Hamer, 19. Juli 1478): Hier werden – für den letzten Willen einer Bürgerin – ungewöhnlich viele Weingärten vererbt.
Stadtgeschichte
Für die städtische Bautätigkeit lassen sich aus den Testamenten einige markante Eckdaten herauslesen, die helfen können, die Entstehungsgeschichte einiger wichtiger Gebäude nachzuvollziehen und die topographischen Begebenheiten Pressburgs zu verstehen. Dies soll hier anhand des Domes St. Martin, der städtischen Spitäler und der Weinberge verdeutlicht werden.
Der Martinsdom (Dóm svätého Martina) als größte städtische Kirche geht in seinen Ursprüngen auf eine romanische Kirche mitsamt Friedhof zurück, an deren Stelle schon im späten 13. Jahrhundert die Grundfesten des heutigen Baus traten. In insgesamt 16 der 37 eigenständigen Testamente wird der Martinsdom und sein Kapitel – meist als Empfänger von Hinterlassenschaften in Form von Geld, aber auch Immobilien – erwähnt. Das Jahr der Kirchweihe war 1452, womit auch die Fertigstellung nicht allzu weit davor erfolgt sein dürfte. Bis zum letzten Einzelblatt-Testament vor 1452, datiert auf den 1. August 1433[17], taucht der Martinsdom regelmäßig auf, die vermachten Gelder und Güter der Testatoren und Testatorinnen sollten bis dahin ausschließlich und ausdrücklich „zu dem paw“ verwendet werden. Schon mit ersten Testament nach der Kirchweihe vom 4. Jänner 1453[18] verschwindet der Dom gänzlich aus den Urkunden, allerdings nur als Empfänger von Erbteilen, die für den Bau aufgewendet werden sollen, nicht als Institution, die Stiftungen erhält.
Ab 1461 wurde mit den Erweiterungen zum Dom begonnen: Es wurden eine Kapelle für die Hl. Anna sowie für Königin Sophia Euphemia von Bayern, die Gattin Wenzels IV., also Schwägerin des ungarischen Königs Sigismund, gebaut und es wurde auch das vorhandene Presbyterium erweitert. Und so verwundert es auch nicht, wenn man bald darauf in den Testamenten wieder von Schenkungen an den Martinsdom als Hilfsleistungen für den Bau lesen kann: Mit dem Testament vom 22. Jänner 1463[19] werden wieder Erbteile gespendet („Item im ersten hat er geschaft zu Sannd Mertten kirchen zue dem paw VIII phund chueffel salcz mit allem gebin die man sol raichen aus der geselschaft“).
Im frühneuzeitlichen Pressburg gab es zumindest zwei Spitäler, die mit der Krankenfürsorge betreut waren: Das „alte Spital“ St. Anton sowie das „neue Spital“ St. Lasla. Beide waren unmittelbar benachbart zueinander situiert, und zwar in Spitalneusiedl, westlich der St.-Laurenz-Vorstadt und dem dortigen Bad, in Verlängerung der Langen Gasse[20]. Auch diese beiden Spitäler tauchen immer wieder in den Testamenten auf, meist als Empfänger von Geldmitteln, es wurden aber auch genauso Güter an die Spitäler gespendet. Zumal sie schon in den ersten Testamenten erwähnt werden, dürften sie schon seit zumindest 1356, vermutlich aber schon länger, existiert haben. Anhand der Quellen lässt sich aber nun ein wenig in die Verwaltungsgeschichte der Spitäler eintauchen: Bis nach der Mitte des 15. Jahrhunderts dürften die beiden Spitäler getrennt organisiert gewesen sein, so ist etwa im Testament von Ulrich Sund[21] vom 21. Februar 1457 von einer Geldspende explizit nur an das neue Spital St. Lasla die Rede. Im Testament von Nikolaus Flins (dem ersten Ehemann der Magdalena Amser[22]) vom 7. August 1467 werden die beiden Krankenhäuser zwar nicht zum ersten Mal gemeinsam in einem Testament genannt, aber zum ersten Mal nur als „Spitall“ bezeichnet. Dies lässt darauf schließen, dass spätestens ab diesem Zeitpunkt die beiden Spitäler gemeinsam verwaltet wurden[23].
Sowohl im Fall des Martinsdoms als auch im Fall der Spitäler lassen sich ausschließlich anhand der Testamente natürlich nur rudimentäre Daten zur Stadtgeschichte ablesen, aber man gewinnt immerhin einigermaßen genaue Datierungen, die zur Eingrenzung von baugeschichtlichen und organisatorischen Fakten dienen können. Dies ist auch für die Topographie der Stadt gültig, was nun anhand von Privatimmobilien gezeigt werden soll.
Pressburg war lange Zeit förmlich von Weingärten eingekreist: Weingärten werden in den Testamenten sowohl der Einzeldokumente als auch und vor allem des Protocollum Testamentorum rings um die Stadt, außerhalb der Stadtmauern, fassbar. So sind im Westen der Stadt die Weingärten am Hausberg in unmittelbarer Nähe zur Burg zu finden[24], nördlich von Pressburg liegt der damalige Vorort Schöndorf mit weiten Anbauflächen, östlich davon wurde in Spitalneusiedl Wein angebaut. Auch nördlich des Burgberges waren die Flächen geeignet für Weingärten. Überall dort werden mitunter auch Flurnamen der Weinanbaugebiete fassbar, so liest man etwa von der Hoheney, der Dünnen Leiten, Langetheile und anderen Gebieten. Schließlich ist noch Retzersdorf im Nordosten der Stadt als Anbaugebiet zu erwähnen. Aber auch im Süden der Stadt, wo durch die Nähe der Stadtmauer zur Donau und der damit verbundenen Infrastruktur der Häfen (Urfahrten) eher wenig freie Fläche verfügbar war, wurde auf den Wedritzer Gründen, in Donauneusiedel und in der Fischervorstadt Weinbau betrieben. Aufgrund des also weit verbreiteten Weinbaus wurde in Pressburg nur knapp nach der Anlage des Testamentsbuches auch mit dem Schreiben eines eigenen Grundbuches für Weingärten begonnen, nämlich im Jahr 1429.
Ein besonders vorbildhaftes Testament, wenn man die Weingärten im Pressburger Raum untersuchen will, ist unter anderem jenes vom schon erwähnten Christoph Sailer[25] aus dem Jahr 1467, wo er etwa schreibt:
„Item auch schaff ich mer meiner hawsfrawn Agnes mein haws gelegen neben des Niclas Mesrer haws und Sandt Michels tor. Auch schaff ich ir ain weingartten in dem Chuenhartzgraben gelegen neben des Niclas Messrer weingartten. Auch schaff ich mer ain weingartten in der Poshait gelegen nebem dem Thoman Haÿnnczler. Auch schaff ich ir mer ain weingarten der haist der Phanczagel gelegen auff Reczestarffergrund und stost an des pharrer Vogel der ist pharrer Sand Mertten zw Prespurk. Auch schaff ich mer meiner hawsfrawnn ain weingartten der do haist der Tellen gelegen auf Reczestarffergruendt.“[26]
Es werden also nicht nur die genauen Positionen und Namen der Immobilien genannt, sondern praktischerweise auch die Gebiete, in denen die Weingärten liegen. Zieht man nun auch noch das Weingarten-Grundbuch zu Rate, steht einer Rekonstruktion fast der gesamten Umgebung des frühneuzeitlichen Pressburg nichts mehr im Wege.
Ähnlich verhält es sich auch mit den städtischen Häusern und Straßenzügen. Als Beispiel soll hier das ebenfalls schon erwähnte Testament der Witwe des Cholman Gunbach dienen[27], wo man lesen kann:
„Ich Martinus Wassermann leutpriester und verbesser des wierdigen Gotzhauss zw Sand Michael und Sigmund Goldner rats purger und hauss gesessner zw Brespurg und ayner meiner lieben herren des klainen und weyssen und loblichen rats und Mert Dremel Iorg Choetinger und Iacob Falckh und Simon Raeschel Wolfgang Wagner alle hauss gesessen in der Varstadt do hys zw Prespurg in Schendorffer Gassen pechennen alle ayntraechtigklichen pey unseren treuen und ernen das uns die ersam frawe mit namen Cholman Gunbachyn eyn verlasne witib und auch da selbs in Schendorffer Gassen gesessen […]“
In diesem Testament treten also insgesamt sieben Männer als Zeugen auf, die allesamt Nachbarn der Witwe sind: Alle wohnen in den Schöndorfergasse. Berücksichtigt man eine Hausbreite von zumindest 5 oder mehr Metern, ist damit schon beinahe ein halber Straßenzug (Schöndorfergasse bis halb zur Pfarre St. Michael) gefüllt. Auch hier sind allerdings die Testamente noch nicht aller Weisheit Ende, wurde doch in Pressburg im Jahr 1439 mit der Anlage eines Grundbuches für Häuser begonnen.
Im übrigen sei noch erwähnt, dass man mithilfe der Testamente auch einen Einblick in die personelle Verteilung der oberen Stadtämter, wie etwa dem Stadtrichter und den Stadträten gewinnen kann, zumal als Testamentszeugen nicht wenige Bürger in Stadtämtern oder auch kirchliche Würdenträger auftreten[28]. Schließlich gewähren uns Testamente auch einen detailreichen Blick auf familiäre Verhältnisse[29].
Der europäische Kontext
Schließlich lassen sich aus den letzten Verfügungen aber nicht nur innerstädtische Bezüge herauslesen, sondern es wird auch die Vernetzung einer ganzen Stadt mit ihrer Umgebung und anderen Städten sichtbar. Gerade zwischen Pressburg und Wien gab es immer wieder Bezugspunkte, die sich in den Testamenten widerspiegeln, hier sei als frühes Beispiel das Testament von Jans dem Polle[30] aus dem Jahr 1375 erwähnt, in dem nicht nur Schulden in Wien beglichen werden, man erfährt auch von den weitgehenden familiären Banden, die dieser Bürger in Wien hatte. Nicht nur wegen der geographischen Nähe, sondern auch durch den ausgesprochen guten Verbindungsweg über die Donau ist Wien damit die Stadt, die (außer Pressburg selbst) am häufigsten in Pressburger Testamenten erwähnt wird. Damit einher geht auch die Tatsache, dass der Raum um Wien (Leopoldsdorf, Fischamend, Pottendorf, Hainburg) äußerst gut in den Testamenten vertreten ist.
Aber auch weiter entfernte Städte und Ortschaften spielen immer wieder eine Rolle. So gibt es diverse Beziehungen zwischen Pressburg einerseits, und Budapest (im Speziellen: Ofen), Tyrnau, Senica, Pezinok, Senec, oder Györ andererseits. Vielleicht etwas erstaunlicher erscheint es, weil diese Orte noch weiter entfernt sind, wenn Orte wie Landshut und Nürnberg oder das heute kroatische Zadar in den letzten Willen auftauchen. Mitunter[31] erfährt man auch von einem Diener, der für seinen Herrn auf einem Pferd nach Villach geritten ist. Zuletzt soll auch noch erwähnt sein, dass in den eigenständigen Testamenten vor allem des 14. und auch frühen 15. Jahrhunderts auch immer wieder die Rede[32] davon ist, dass man zugunsten des Testators beziehungsweise der Testatorin eine Wallfahrt unternehmen soll, und zwar zum einen nach Rom, zum anderen auch nach Aachen.
Für eine (nicht vollständige) Auflistung der erwähnten europäischen Orte in den eigenständigen Testamenten aus Pressburg sei auf die Abb. 2, 3 und 4 verwiesen.
Conclusio
Aus Testamenten kann man viele Erkenntnisse gewinnen, soviel steht fest. Dass man bei der Lektüre von letztwilligen Verfügungen, abgesehen von diplomatischen Eigenheiten, auf stadtgeschichtliche Tatsachen genauso stößt wie auf landschaftliche Hintergründe, wurde schon beschrieben. Das Licht der Weisheit kann man aber noch weiter scheinen lassen, denn bei den betrachteten Testamenten kommt alles zum Vorschein, was das Leben der Menschen nun einfach ausgemacht hat (und zum größten Teil noch weiter ausmacht): Religiöser Glaube, Geschlecht, Familie, Besitz und Schuld, Handel, Großzügigkeit, Sparsamkeit und nicht zuletzt Tod und der Umgang damit sind nur einige Themen, die man anhand von Testamenten untersuchen kann. Auch Numismatiker würden in Testamenten gute Quellen finden. Mit diesem kurzen Aufsatz hofft der Autor, dem Leser zumindest einen kleinen Blick in ein sehr interessantes Themenfeld ermöglicht zu haben.
[1] Bearbeitet von Majorossy Judit, Szende Katalin, „Das Preßburger Protocollum Testamentorum 1410 (1427) – 1529, Teil 1: 1410 – 1487“, FRA III 21/1, Wien / Köln / Weimar 2010.
[2] Für eine bei weitem ausführlichere Untersuchung siehe Prokosch Michael, „Bürgerliche Testamente aus dem Stadtarchiv Pressburg 1360 – 1500. Edition und Kommentar“, ungedr. Univ. Dipl.-arb., Wien 2013.
[3] Majorossy u. Szende 2010, S. 11 ff.
[4] Im folgenden „AMB“.
[5] AMB 1163.
[6] Siehe dazu auch Prokosch 2013, S. 11 f.
[7] AMB 4140, dazu auch Prokosch 2013, S. 123 ff.
[8] AMB 929.
[9] Siehe dazu Abb. 1.
[10] Vgl. Majorossy u. Szende 2010, S. 5.
[11] AMB 630.
[12] AMB 1275.
[13] AMB 3599.
[14] Siehe dazu Tab. 1.
[15] AMB 133 sowie AMB 135.
[16] AMB 327.
[17] AMB 1275.
[18] AMB 2808.
[19] AMB 3433.
[20] Vgl. dazu die Karte in Majorossy u. Szende 2010, S. 28.
[21] AMB 3124.
[22] Vgl. oben und AMB 3599.
[23] Vgl. dazu auch Majorossy u. Szende 2010, S. 24.
[24] Unter anderem in AMB 766.
[25] AMB 3542.
[26] Zur Beschreibung des Testaments und zur Transkription siehe Prokosch 2013, S. 105 ff.
[27] AMB 4140, dazu auch Prokosch 2013, S. 123 ff.
[28] So sind etwa in den testamentarischen Einzeldokumenten als Stadtrichter Mert Kirchenknopf, Paul (der) Spitzer, Stefan List (der auch Kirchmeister war), Ludwig Kunigsfelder, oder Stefan Gmaitl vertreten; als ein Stadtrat des Inneren Rates begegnet uns Michael Feiertag, außerdem sind auch noch Stadtschreiber und mitunter auch der Bürgermeister genannt.
[29] Siehe dazu Prokosch 2013, S. 146 ff.
[30] AMB 327.
[31] Ebendort.
[32] Beispielsweise bei AMB 327, AMB 429 oder AMB 766.
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Redaktion (5. Dezember 2014). Michael Prokosch: Pressburger Testamente zwischen Einzeldokument und Stadtbuch*. EN ROUTE TO A SHARED IDENTITY. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nmcl