Herbert W. Wurster: „derowegen ich sagen muß, die Straf Gottes ist über uns“
Die Akten zu den Türkensteuern des österreichischen Klerus im Archiv des Bistums Passau
1. Türkenkriege, Steuern und Staatsmodernisierung
Wer Thomas Winkelbauers überzeugenden Band “Ständefreiheit und Fürstenmacht” in der “Österreichischen Geschichte” studiert, der findet auf etwa 100 Seiten einen Abriss zum damaligen Finanz- und Kriegswesen des Hauses Habsburg, den man aufgrund seiner Klarheit, Dichte und analytischer Präzision mit Genuss und Gewinn lesen wird. Winkelbauer arbeitet die Modernisierung des frühneuzeitlichen Staates heraus, die sich vor allem auf den Feldern Steuern und Militär vollzieht und zu einer Mobilisierung des Landesvermögens für die Zwecke des Landesfürsten führte.
Er unterstreicht die so oft negierte Bedeutung des Geldes für die historische Entwicklung und führt das Wachstum des habsburgischen Staatshaushaltes vor Augen, der von mageren 4 Millionen fl. 1655 über zwischenzeitlich noch höhere Spitzen von bis zu 34 Millionen fl. auf ca. 20 Millionen fl. 1715 anwuchs (I, p. 479). Dabei führt er auch zahlreiche Einnahmequellen auf, nicht zuletzt direkte Steuern (I, 491f.). Nirgends konnte ich jedoch den Begriff der “Türkensteuern” finden, ebenso wenig den Sachverhalt der Türkensteuern des Klerus – man wird das nicht als Kritik werten, aber es zeigt uns doch, dass das Thema dieses Vortrags auf einen wenig beachteten Punkt abzielt.
Dabei ist die Ent-Privilegierung der Kirche ein nicht zu unterschätzender Aspekt der Modernisierung des 17./18. Jahrhunderts und der sich immer mehr anbahnenden Säkularisierung des Staates, der zugleich den umfassenden und zur Ausschließlichkeit tendierenden Anspruch erhebt, für die Untertanen die zentrale Instanz der Lebensgestaltung zu sein. Die Einbeziehung des Klerus in die staatliche Steuererhebung vollzieht diesen Prozess im fundamentalen materiellen Bereich. Die zeitgenössische, vor allem aufklärerische Kritik am kirchlichen Reichtum ist letztlich hier zu verorten.
2. Staat und Kirche in Bayern und Österreich – ein Vergleich
Ein Vergleich zwischen Kur-Bayern und Österreich hinsichtlich des jeweiligen Verhältnisses von Staat und Kirche fundiert diese Einschätzung. Die Habsburger haben, in der Nachfolge der Babenberger-Herzöge, einen sehr viel kräftigeren Zugriff auf die kirchlichen Institutionen der österreichischen Lande entwickelt als dies die Wittelsbacher-Herzöge in Bayern tun konnten. Als Schutzherren der Kirche in Österreich, besonders der reichen Klöster, übertrafen die Habsburger das wittelsbachische Kirchenregiment und konnten daher das kirchliche Vermögen fortlaufend und umfassend für ihre landesfürstlichen Zwecke nutzen. In Bayern dagegen konnte die Kirche, besonders auch die Klöster, ihr Vermögen dem landesherrlichen Zugriff weitgehend vorenthalten, bis die radikale Aufklärung und die daraus erwachsende neue Staatskirchenpolitik vor allem in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit gewaltigem Einsatz das kirchliche Vermögen für den Staat aufbrach und diese Politik in der Säkularisation aller Klöster auf einen Gipfel trieb, neben dem der Josephinische Klostersturm wie ein mildes Lüftchen wirkt. Dem Grafen Montgelas ging es in Bayern um die Beseitigung eines Staates im Staat, eines potentiellen Kontrahenten, während Kaiser Joseph II. die Kräfte der Klöster für seine Zwecke nutzen konnte. Eine der Ursachen für die Ausbildung dieser Unterschiede ist wohl auch in dem hier zu behandelnden Themenkreis zu suchen.
3. Die Türkensteuern in der Wissenschaft
Daher erstaunt es, dass die Wissenschaft den Türkensteuern des Klerus bisher wenig Beachtung geschenkt hat. Dies zeigt ein Blick in das Internet, wo gängige und meist zuverlässige historische Auskunftsseiten zu diesem Thema schlichtweg versagen (s. http://de.wikipedia.org/wiki/Reichst%C3%BCrkenhilfe; http://de.wikisource.org/wiki/Die_T%C3%BCrkensteuer und http://wiki-de.genealogy.net/T%C3%BCrkensteuer). Aber auch die wichtigste Arbeit der letzten Jahrzehnte zur Passauer frühneuzeitlichen Geschichte, die Dissertation von Rudolf Weiß über Kardinal Joseph Dominikus Graf von Lamberg, die sich durchaus ausführlich staatskirchenrechtlichen wie finanziellen Fragen zuwendet, schweigt zu unserem Thema. Wir haben also ein weites Feld vor uns, das ich im Folgenden in großen Strichen umreißen möchte.
4. Die Türkensteuern im Archivbestand des Archiv des Bistums Passau
Das Archiv des Bistums Passau bewahrt, ungeachtet der Ausgliederung des ober- und niederösterreichischen Sprengelgebietes aus dem „Donaubistum“ (abgeschlossen 1783/85) und entsprechender Archivabgaben vor allem an das Tochterbistum Linz, zahlreiche Quellen von erheblicher Bedeutung für den vormaligen Diözesansprengel in Österreich und damit für die österreichische Geschichte. Diese Quellen reichen teils in den Bereich der weltlichen Herrschaften des Fürstbistums Passau in Österreich hinein, obwohl sich die Provenienz dieser Akten typischerweise in die Registratur des Passauer Geistlichen Rates verorten lässt, d. h. in das Archiv der seinerzeitigen Diözesanverwaltung. Viele Akten decken den Bereich des Mit- wie auch des Gegeneinanders von Staat und Kirche ab und gewähren so vielfältige Einblicke in die frühneuzeitliche Entwicklung Österreichs.
Der gesamtstaatlich wichtigste Aspekt dieser Epoche ist zunächst der der türkischen Aggression und dann die Expansion des habsburgischen Herrschaftsraumes in den Südosten Europas. Für die dazu geführten „Türkenkriege“ waren dauerhaft hohe Finanzmittel nötig. Einen wesentlichen Teil davon lieferte die „Türkensteuer“; Weltklerus und Klöster der österreichischen Lande wurden neben der allgemeinen und ggf. außerordentlichen Türkenbesteuerung auch noch für eine Klerus-Türkensteuer herangezogen. Aufgrund der speziellen päpstlichen Bewilligung lag deren Eintreibung nicht bei den landesfürstlichen oder landständischen Behörden, sondern in der Hand des zuständigen Bischofs, hier also des Bischofs von Passau. Zur Bewältigung dieser großen und beständig wiederkehrenden Aufgabe entwickelte die Passauer Diözesanverwaltung im Laufe der Jahrzehnte ein ausgefeiltes Procedere. Daraus entstanden die hier zu behandelnden Akten; die auf bayerisches und hochstiftisch-passauisches Territorium sich beziehenden Akten (z. B. ABP, OA, Generalakten 1207) werden nicht erörtert.
Es geht dabei um einen stattlichen Aktenbestand. Insgesamt 62 Akten im Bestand „ABP, OA, Generalakten“ decken die unmittelbaren Geschehnisse der Türkenkriege ab. Darunter finden sich etwa Aktentitel wie diese:
5188: Veranstaltung öffentlicher Gebete anläßlich der Türkengefahr.
1683.
30: Die beim unterennsischen Offizialat in Wien verwahrten Gelder, insbesondere Nachlassgelder. Ihre Sicherstellung angesichts der Türkengefahr.
1683-1691.
5728: Sammlungen für die gesundheitliche Betreuung der Soldaten im Kriege gegen die Türken.
1684-1685.
1092: Schädigungen der Pfarreien Schwadorf und Wienerherberg durch die Türkenkriege. Besetzung der Pfarrstelle in Schwadorf. Wiedererrichtung des dortigen zerstörten Gotteshauses und Pfarrhofs. Errichtung einer Steinsäule vor der Pfarrkirche. Eigenmächtige Verwaltung der dortigen Kirchengründe durch den Pfarrer. (Mit einem Plan und einem Verzeichnis der Kirchenschulden.).
1683-1738.
788: Die Lage der Pfarrkirche Prellenkirchen.
Pfarrerwechsel wegen Vermehrung der deutschsprechenden Bevölkerung. Wiederaufbau von Kirche und Pfarrhof nach dem Türkeneinfall sowie Vermehrung der Pfarreinkünfte durch Anton Franz Grafen von Collalto gegen Überlassung des Patronatsrechtes.
1680-1693.
2149: Darlehen für die Gemeinde Pischlsdorf zum Neubau ihrer durch die Türken zerstörten Pfarrkirche St. Stephan.
1686-1698.
Mit diesem kleinen Ausschnitt soll es sein Bewenden haben; kehren wir wieder zum Kernbestand dieser Akten zurück. Manche betreffen die Türkensteuern generell, die meisten allerdings ganz speziell die Klerus-Türkensteuern. Es sind hierzu 40 Akten meist größeren Umfangs vorhanden. Den Auftakt der Klerus-Türkensteuer bezeichnet dieser Akt:
1218: Der von Papst Innozenz XI. genehmigte hundertste Pfennig Türkensteuer des österreichischen Welt- und Ordensklerus.
E. a.: Urbarauszüge der Pfarreien Schwanenstadt, St. Peter in der Au und Wels.
1682-1683.
14 weitere Akten dokumentieren dann die Einhebung der Klerus-Türkensteuer bis 1697. Nach einer Pause bei der Belastung durch diese Sondersteuer beginnt die nächste Serie von Klerus-Türkensteuer-Akten 1716; die Einhebung endet 1719 (OA, G. 1063). Die Türkensteuer setzt dann wieder ein 1725 (OA, G. 4017) und ab 1737 wurde der Klerus wieder stark mit der erneuerten Klerus-Türkensteuer belastet, die dann mehrfach für 5 bzw. sogar für 15 Jahre genehmigt wurde. Dabei ging es Schlag auf Schlag: So folgte etwa auf die 1748 genehmigte fünfjährige Steuer zu jährlich 120.000 fl. für die Lande ob und unter Enns 1753 die auf 15 Jahre bewilligte Beisteuer zum ungarischen Festungsbau ebenfalls zu jährlich 120.000 fl. für die Lande ob und unter Enns (OA, G. 3360). Zum Ende des letzten Drittels des 18. Jahrhunderts laufen dann die Zahlungen aus; das Schlussjahr des jüngsten einschlägigen Akts ist 1773 (OA, G. 3360). Im Laufe der Jahrzehnte wurde auch regelmäßig um Rückersatz für geleistete Steuern gerungen (OA, G. 3549). Schließlich ist noch zu bemerken, dass die aus Anlass der Türkenkriege zusätzlich geforderten Steuern nicht immer als Türkensteuern bezeichnet wurden, sondern auch als Vermögenssteuer oder als „Subsidium voluntarium“ (OA, G. 3545).
5. Der Kampf des Passauer Bischofs gegen die Klerus-Türkensteuer
Es kann nicht verwundern, dass die Kirche einer solchen erheblichen Belastung zu begegnen versuchte. Die Maßnahmen der weltlichen Regierungen wurden sorgfältig beobachtet und die Pfarrer nutzten ihre Netzwerke, um Gefahren zu erkennen. So sendete etwa der Pfarrer einer niederbayerischen Pfarrei aufgeregt an das Ordinariat, dass er von einem Beamten des Gerichts Osterhofen vertraulich die Abschrift eines von der Gemeinen Landschaft Bayern an alle Landgerichte ergangenen Dekrets erhalten habe, wonach innerhalb von acht Tagen über alle für den Zeitraum 1650 bis 1687 ausstehenden außerordentlichen und ordentlichen Steuern des weltlichen Klerus auf dem Land in den Diözesen Regensburg, Passau, Salzburg und Freising zu berichten sei. Er befürchtete eine weitere Besteuerung der Geistlichkeit in Kurbayern, offenbar aufgrund des österreichischen Vorbilds. Das Ordinariat entschied, zuzuwarten, ob die Gefahr tatsächlich eintrete, gegen die man sich gemeinsam mit den anderen Bistümern zu wehren gedachte (OA, G. 173, p. 1-12). Der gleiche Akt dokumentiert Ähnliches wieder für 1702/03. 1707-1710 kämpfte Fürstbischof Johann Philipp Kardinal Graf von Lamberg (1689-1712) um Nachlässe zu den von den Weltgeistlichen jährlich eingeforderten außerordentlichen Steuern zu 4.000 Gulden bei der Linzer Landschaft (OA, G. 1463).
„derowegen ich sagen muß, die Straf Gottes ist über uns“ – dieses Zitat, das ich meinem Vortragstitel vorangestellt hat, bezieht sich nicht auf die Belagerung Wiens durch die Türken 1683 oder auf die Kriege der folgenden Jahrzehnte, diese Klage stammt vielmehr vom Deckblatt eines Aktes (OA, G. 1205), der den kirchlichen Kampf der Jahre 1749 bis 1751 gegen die Einführung neuer Regelungen für die Bemessung der Steuern des Klerus, damit auch der Türkensteuern, schildert. Der Satz stammt vom Fürstbischof selbst, d. h. von Joseph Dominikus Kardinal Graf von Lamberg, der von 1723 bis 1761 regierte und Maria Theresia durchaus nahestand. Kardinal Lamberg schaltete, „ut libertatem Ecclesiae defendamus“ sogar den Papst ein, der die Passauer Schriften gegen die Besteuerungsvorhaben auch las, „solche als Doctam et Eruditam erkännet, auch mit mir mitleiden zu tragen erkläret, aber …“ (OA, G. 1205, p. 7-10). „Sed omnia frustra“ (p. 3) waren auch die Schreiben an den Wiener Hof, „aber ohne k. und k. Antwort geblieben, sondern widrige Hof Resolution an die oberösterreichischen Stände contra Clerum et Ecclesiam erfolget etc.“ (p. 30; ähnlich p. 34). Und wenn es Reaktionen gab, dann solche von der Art, wie sie der Passauer Offizial zu Wien seinem Bischof kurz vor Weihnachten 1750 mitteilen ließ: „Herr Officialis Graf von Trauthsohn hat mir beygebracht, wie daß Seine Königliche Kayserliche Mayestät Ihme Officiali nicht ohne Bezeigen eines Unwillens zu verstehen gegeben, sehr ungern vernohmen zu haben, als wolte das Consistorium Allerhöchst Deroselben durch den päbstlichen Herren Nuncium ein pro memoria in Sachen der neuen Einlag überreichen lassen, mit dieser weitern Erklärung, daß Allerhöchst Dieselbe weder Seiner Päpstlichen Heiligkeit, vielweniger dero allhier anwesenden Nuncium in die Temporal Sach, ita hic loci dicere amant, einsehen zu lassen gedencketen.“ (p. 97f.) – damit wusste der Passauer Bischof, dass beim Geld die Freundschaft aufhört und dass, wenn wir der Geschichtswissenschaft in ihrer entwicklungsgeschichtlichen Ausdeutung folgen, dem Steuerstaat die Zukunft gehörte.
6. Die Festsetzung der Steuer-Beiträge
Zur Fixierung der Steuerbeträge griff man allerdings auch auf die Vergangenheit zurück und zwar auf die mittelalterliche Reichsmatrikel bzw. das Steuerregisters der Diözese von 1429 mit Angabe der Steuern der Dekanate in Österreich und der Klöster in Österreich (OA, G. 1218, p. 35-42). Diese dienten vermutlich auch der Kontrolle auf Vollständigkeit der zeitgenössischen Angaben. Für die Zeit der 15jährigen Steuer 1753-1767 mit einem jährlichen Gesamtbetrag von 120.000 fl. auf die Lande ob und unter Enns seien die konkreten Zahlen angeführt: Von diesen 120.000 fl. hatte der Oberennsische Clerus 2.559 fl. 28 kr., der Unterennsische Clerus 5.119 fl. 56 kr., die ganze Dioecese also 7.078 fl. 24 kr. zu leisten, also knapp 7 Prozent des Gesamtbetrags (OA, G. 3360, Nr. 1). 1716 dagegen hatte allein der obderennsische Clerus 10.020 fl. zu zahlen gehabt, 1717 dann 9.359 fl. – weit höhere Beträge (OA, G. 1166_023). Die Unübersichtlichkeit der Steuerbelastungen und die fehlende wissenschaftliche Aufarbeitung der Steuergeschichte machen es schwer, wirklich zum Kern der Belastungen vorzustoßen. Es ist aber offenkundig, dass den Inhabern des Steuerrechts viel daran gelegen war, diesen Schleier auszubreiten.
Die Akten dokumentieren nicht nur die Ebene der Diözese bzw. der Offzialate, sondern auch der Dekanate und der Pfarreien wie der sonstigen kirchlichen Steuerzahler. Beispielsweise waren bei dem schon angesprochenen „Erlag“ von 1754 bei „Summa Summarum 2.632 fl.“ für das Offizialat ob der Enns von den einzelnen Dekanaten folgenden Beträge aufzubringen: Dekanat Enns (457 fl.), Dekanat Freystatt (343 fl.), Drei Bulgarische Pfarren (31 fl.), Dekanat Gunzkirchen (675 fl.), Dekanat Schörfling (293 fl.), Traunkirchnerische Pfarren (60 fl.), Dekanat Linz (605 fl.), Dekanat Pfarrkirchen (144 fl.) und Maria Taferl (20 fl.). Unter den Dekanaten wurden die Beträge für die einzelnen Pfarren aufgelistet, worauf wir hier nicht weiter eingehen wollen.
7. Die Kaiserliche Steuerforderung
Seit dem Mittelalter gehörte die Freiheit von der Besteuerung zu den geistlichen Privilegien. Daher konnte der Kaiser seine Steuerforderung gegen den Klerus nicht aus eigener Machtvollkommenheit durchsetzen, sondern brauchte dazu die päpstliche Billigung (s. etwa das kaiserliche Patent vom 29.10.1682 – OA, G. 1218, 1f.). Im Lauf des 18. Jahrhunderts wurde diese Rechtsposition immer prekärer, wie wir schon in dem Abschnitt über den Kampf der Passauer Bischöfe gegen die Klerus-Türkensteuer gesehen haben. Die Kirche, in unserem Fall die Diözese Passau, konnte aber die Einhebung der Steuer in ihren Händen festhalten.
8. Kirchliche Einhebung
Der Ausbau des Steuerstaates geht einher mit dem Ausbau der Bürokratie. Das gilt nicht nur für den Staat, sondern auch für die mit dieser Entwicklung konfrontierte Kirche. Daher finden sich in den im Archiv des Bistums Passau verwahrten Akten auch jede Menge Formulare und die regelmäßige Wiederkehr gleichförmiger Amtsgeschäfte.
Der auf die Diözese treffende Betrag wurde nach Offizialaten und Dekanaten festgesetzt. In dem schon angesprochenen „Erlag“ von 1754 für das Offizialat ob der Enns sind neben den einzelnen Dekanaten auch „Drei Bulgarische Pfarren“, „Traunkirchnerische Pfarren“ und Maria Taferl aufgelistet. Hier sehen wir das Fortwirken der älteren Verwaltungspraxis – diese ist nicht flächendeckend einheitlich aufgebaut, sondern nach Herrschaftsstrukturen – die eigenständige Administration von Maria Taferl, die Seelsorgsbezirke des Stiftes Pulgarn bzw. der Jesuiten zu Traunkirchen sind daher aus der regulären Dekanatsadministration ausgeklammert. Die Höhe der jährlichen Steuer, die längere Zeit gleich bleiben konnte, wurde den Pfarrern und Benefiziaten vom Dekanat durch den Kapitelboten mitgeteilt und daraufhin der Betrag durch das Dekanat eingehoben. Von dort aus erfolgte die Ablieferung an das Offizialat, von wo die Gelder an den Nuntius in Wien übersendet wurden, von dem sie dann an die landesherrliche Finanzverwaltung weitergeleitet wurden. Das Ganze war ebenso simpel wie effektiv und verursachte keine größeren Kosten, selbst auf der örtlichen Ebene, weil das Steuereintreibungsgeschäft gern mit anderen dekanalischen, vom Kapitelboten zu besorgenden Aufträgen verbunden wurde.
9. Belastung des Klerus
Es wird immer wieder über den Reichtum der Kirche kontrovers diskutiert; meist bezieht sich das auf die Klöster und die Bischofskirchen, die Pfarreien und deren Priester werden von dieser Diskussion eher nicht betroffen. Die vorliegenden Akten können einen kleinen Beitrag zum Thema Reichtum der Pfarreien und der bepfründeten Seelsorgspriester leisten. In nicht wenigen Akten über die Steuereinhebung finden sich nämlich Klagen von Pfarrern, dass sie von der Türkensteuer überfordert würden. Man muss hier zuallererst sehen, dass die Türkensteuer nicht die einzige Belastung einer kirchlichen Pfründe war. Um ihre Klagen und die daraus resultierenden Bitten um Reduzierung des geforderten Betrags zu motivieren, legten die Bittsteller ausführliche Übersichten über ihr Einkommen vor. Neben den Einnahmen wurden auch die Ausgaben und Belastungen detailliert aufgeführt, so dass ein klares Bild von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen vorliegt (z. B. OA, G. 1218, 139; 149-152; 281-284; 349f.; 353-356; 357-360). Dabei kam es zu einem harten Ringen – so berichtet der Dechant zu Pfaffing etwa 1696: „Nit weniger hat Herr Andreas Holzmair Vicarius zu Halstat und Traunkhirchen, den Capitlpoten ganz leer iedoch mit rauchen Worten abgefertiget,“ (OA, G. 3545, 00.08.1696). – „Nun aber dickberierte Pfarrer bekhlagen sich wechmüettig ainesthails, das die Traunkhircherischen Pfarrer unnd Vicarii auch mit ihren Gottsheusern zuer obigen Summa kheine Weis nit contribiren, wie dan in hochfürstlichen Bevelch solche nit expres begriffen sein, anderten wollen sye meinen herbey geruckhten, und selben vorgelegten Entwurf auf keinen Weis annemmen.“ (OA, G. 3545, 28.08.1696). Erkennbar ist auch hier die generell für die Frühe Neuzeit gültige Einsicht, dass die Obrigkeit das steuerliche Potential meist nicht voll ausschöpfen konnte und sich immer wieder auf ausverhandelte, reduzierte Zahlungen einlassen musste. Insoweit stand die Höhe der Steuereinnahmen nur auf dem Papier.
10. Die Klöster
Die in Passau verwahrte Überlieferung deckt die Türkensteuer der österreichischen Klöster nicht ab. Papst Innozenz XI. hatte zwar auch die Besteuerung der Klöster erlaubt (OA, G. 1218; 1189), aufgrund deren Unabhängigkeit vom Diözesanbischof wurde diese nicht auf der Ebene der kirchlichen Verwaltung durchgeführt, sondern die Landschaft übernahm diese Aufgabe. Dementsprechend gering war der Aktenanfall in der Registratur des Geistlichen Rates zu Passau und demnach die Bestandsbildung für das heutige Archiv (OA, G. 1180; auch: OA, G. 2116).
11. Weitere Aussagekraft der Quellen
Wir haben nun viele Aspekte des Themas Türkensteuer des Klerus berührt. Es bleibt herauszuarbeiten, dass die hier vorgestellten Quellen teils herausragende Materialien für die Lokalgeschichte liefern. Die bereits angesprochenen Ausführungen, um eine Steuerminderung zu erzielen, werden bei aller anzunehmenden Einseitigkeit in ihrer zusammenfassenden Klarheit für viele Orte bisher unbekannte Sachverhalte belegen. Sodann liefert die für fast ein Jahrhundert dokumentierte steuerliche Leistungsfähigkeit einer jeden einzelnen Pfarrei des einstigen Donaubistums Passau sicher auch ein differenziertes, detailliertes Bild der wirtschaftlichen Situation im Land ob und unter Enns. Schließlich sind die Archivalien Zeugnis der Geld- und Finanzwirtschaft in Österreich im 17. und 18. Jahrhundert. Die nicht wenigen Münzlisten etwa dürften als Belege für den realen Münzumlauf für die Numismatik von Interesse sein.
12. Leistungsfähigkeit der Diözesanverwaltung
Dem Passauer Bistumsarchivar wird man verzeihen, wenn er gegen Ende seiner Ausführungen die routinemäßige und offenbar prinzipiell störungsfreie Abwicklung des gesamten Steuergeschäfts als Ausdruck der Leistungsfähigkeit der damaligen Diözesanverwaltung bewertet. Die Verfahrensweisen bis hin zur Entwicklung von Formularen zeigen die effiziente Struktur und Arbeitsweise des Passauer Geistlichen Rates, die auch sonst immer wieder zu konstatieren ist. Das Schultern dieser zusätzlichen Aufgabe ist Teil der Modernisierung, die das Fürstbistum in der Frühen Neuzeit erlebte und die das Hochstift Passau, also das weltliche Territorium der Fürstbischöfe, zu einem “Musterstaat der Aufklärung” (Wurster: Bistumsgeschichte 137) werden ließ.
13. Der Nutzen der Klerus-Türkensteuern für das Haus Habsburg – Vergleich mit Bayern
Wenden wir den Blick nochmals in die Weite: Angesichts der gewaltigen Geldbedürfnisse der habsburgischen Herrschaft mögen bestenfalls ca. 10.000 fl. zusätzliche Steuereinnahmen jährlich als wenig erscheinen. Hier ist es natürlich unabdingbar, darauf zu verweisen, dass die gleichen Steuern wohl in den meisten anderen habsburgischen Territorien auch anfielen. Damit kam es sicher zu einer signifikanten Vervielfachung dieser Zusatzeinnahme. Hier wären weitere Forschungsbemühungen angebracht. So erklärt auch dieser Punkt wieder, warum das Haus Habsburg am Ausgang der Frühen Neuzeit ein anderes Verhältnis zur Kirche hatte und mit Pfarr- und Diözesanregulierung neue Wege beschritt, während sich Kur-Bayern, das keine solchen Prozesse durchsetzen konnte, als kirchenfeindlich und romfern erwies – blickt man zurück auf die Epoche von Reformation und katholischer Erneuerung, dann haben sich (großzügig interpretiert) die Positionen geradezu umgekehrt. Die Türkensteuern beleuchten also die Unterschiede zwischen Bayern und Österreich auf eine ganz eigene Weise.
14. Wo ist die Digitalität dieses Themas?
Kommen wir damit zum Schluss und stellen wir die Frage zur Verbindung dieses Beitrags mit dem Tagungsthema. Die Antwort ist leicht gegeben: Die Akten werden von uns digitalisiert und werden über kurz oder lang im Internet zur Verfügung stehen und es so nicht nur dem Passauer Bistumsarchivar, sondern der interessierten europäischen (und sonstigen) Forschergemeinschaft erlauben, dieser spannenden Steuerfrage nachzugehen, die Anteil hat am Werden des modernen Antlitzes des mittel- und südosteuropäischen Raumes.
Notiz zum kritischen Apparat:
Die zitierten Quellen und Studien sowie einige Internet-Ressourcen sind im Text nachgewiesen. Der Verfasser beabsichtigt, den vorgestellten Sachverhalt mittelfristig ausführlicher und mit kritischem Apparat zu bearbeiten. Genannt seien hier:
Weiß Rudolf: Das Bistum Passau unter Kardinal Joseph Dominikus von Lamberg (1723-1761). Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Krypto-Protestantismus in Oberösterreich = Münchener Theologische Studien I, 21 (St. Ottilien: Eos 1979).
Winkelbauer Thomas: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter, 1522-1699, 2 Bde. = Österreichische Geschichte [8] (Wien: Ueberreuter 2003).
Wurster Herbert W.: Das Bistum Passau und seine Geschichte (Strasbourg: Editions du Signe 2010).
Wurster Herbert W.: Das 18. Jahrhundert im Fürstbistum Passau – Der Lebenshintergrund. Von der Ecclesia triumphans zur modernen Kirche, in: Schmitz Heinz-Walter (Hg.): Musik unter Krummstäben. Zur Kirchenmusik des 18. Jahrhunderts im Fürstbistum Passau (Passau: Stutz 2009) 7-22.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Redaktion (5. Dezember 2014). Herbert W. Wurster: „derowegen ich sagen muß, die Straf Gottes ist über uns“. EN ROUTE TO A SHARED IDENTITY. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/nmck