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Von Wasserbrennern, Rauchfangkehrern und Frauenzimmerhaubenmachern – Bürgerbücher als Quelle zur städtischen Migration Verwaltungstätigkeit

Beitrag von Michael Prokosch

Einleitung[1]

Bürgerbücher sind von vielen Städten überliefert, sie sind der Ausdruck städtischer Verwaltungstätigkeit in Bezug auf Neuaufnahmen von Stadtbürgern. An dieser Stelle soll versucht werden, einen Einblick in ein besonderes Bürgerbuch zu geben, nämlich das früheste aus der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz. Aus Linz an der Donau sind seit Mitte des 17. Jahrhunderts mehrere Bücher erhalten, die die Aufnahmen neuer Bürger beziehungsweise Mitbürger verzeichnen. Diese umfassen verschiedene Zeiträume, wobei sich die Bücher, allesamt erhalten im Stadtarchiv Linz[2], mitunter allerdings auch zeitlich überschneiden und auch formal anders angelegt sind. Gerade weil in diesem Aufsatz nicht alle Details besprochen werden können – nicht einmal all jene, auf die schon Otto Kurzbauer[3] mehr oder weniger genau hingewiesen hat, will diese Untersuchung ein wenig über den Tellerrand blicken und einen Vergleich mit Bürgerbüchern aus anderen zeitlichen Epochen und anderen Städten wagen.

Das „Bürger- und mitbürger büech der sowohl in- als vor der statt aufgenombener burger und mitburger, behaust und unbehauster, zu was zeit jahr und tag dieselbn aufgenomben worden, vom von [sic!] anno 1658 – 1707“[4] bietet auf insgesamt 156 Folien, wobei allerdings Fol. 1 und Fol. 156 leer sind[5], Angaben zu 844 Neuaufnahmen – also durchschnittlich rund 17 pro Jahr – von Linzer Bürgern und Mitbürgern in chronologischer Form[6]. Wohlbedacht wurde der Ausdruck „Neuaufnahmen“ verwendet, denn in manchen wenigen Fällen tauchen Personen öfters im Bürgerbuch auf, etwa, wenn jemand zuerst als Mitbürger aufgenommen worden war und einige Zeit später erneut als Bürger aufgenommen wurde.

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Abbildung 1: Wasserzeichen auf Blatt 168 und Reinzeichung (vgl. Anm. 5).

Bürger und Mitbürger stellen im wesentlichen die beiden Kategorien von Einheimischen dar, nach denen neue Linzer aufgenommen wurden, wobei die Mitbürger bis zu den Reformen Josephs II. „als Bewohner zweiter Kategorie gegenüber den [Bürgern]“[7] anzusehen sind. Zu diesen gesellt sich noch ein winzige Gruppe von „titulierten Bürgern“, deren Rechte wohl im wesentlichen deren von Bürgern glich, die aber für die Aufnahme bloß Zahlungen in der Höhe jener von Mitbürgern leisten mussten.

Bei Aufzeichnungen über einen so langen Zeitraum ist es nachvollziehbar, dass auch die Hände im Lauf der Zeit wechselten. Von den insgesamt vier Stadtschreibern, die in der Zeit zwischen 1614 und 1714 – also im Zeitraum des Entstehens des ältesten Linzer Bürgerbuches – in der Stadt wirkten[8], sind leider nicht alle genannt. Der erste, den man im Bürgerbuch finden kann, dies allerdings auch nicht namentlich, sondern als „herr stattschreiber“[9], ist David Wilhelm Männer im Jahr 1665. Der zweite und auch letzte ist Georg Puell, von dem man am Anfang des Jahres 1705 lesen kann, dass er eine Relation – in diesem Zusammenhang eine Aufzählung von Waren – für den savoyischen Handelsmann Claudi Munier erstellt hatte,[10] im November desselben Jahres taucht Puell nochmals als „herr stattschreiber“[11] auf. Im ersten Fall nennt er sich sogar selbst namentlich.

Das übliche Formular eines Eintrags besteht aus mehreren, immer wiederkehrenden Bestandteilen. Zuerst wird als Überschrift der Beruf des neu Aufgenommenen verzeichnet. Den eigentlichen Beginn beinahe jeden Eintrags macht das Datum, nach der nicht immer auftretenden Anrede der Person folgt deren Name sowie die erneute Nennung des Berufes. In der nächsten optionalen Passage werden die Herkunft, die Vorgeschichte oder andere Begebenheiten aus dem Leben des neuen Bürgers angesprochen, danach folgt die Nennung etwaiger Nachweise. Schlussendlich wird, sofern es nicht schon vorher geschehen ist, der Beruf und die Kategorie der Aufnahme – Bürger oder Mitbürger – erwähnt, um schließlich die Arten und die Höhe der zu leistenden Zahlungen zu nennen. Mit diesen Angaben lässt sich nun einiges herausfinden, sei es beispielsweise zur Datierung der Einträge und damit der Verwaltungstätigkeit der Stadt, oder auch zu den Voraussetzungen, die jemand erfüllen musste, um überhaupt als Bürger aufgenommen zu werden.

Datierung

Beginnen wir die inhaltliche Untersuchung des Bürgerbuches mit der Datierung der einzelnen Einträge: Sie erfolgt entweder mit Hilfe der Angabe von Tag, Monat und Jahr in der Minderzahl, oder aber es wurde, sofern an einem Tag mehrere Personen eingebürgert wurden, nur „eodem die“, „huius“ oder ähnliches geschrieben. Nur bei einem Eintrag entfällt die Nennung des Datums vollständig, nämlich bei Eintrag Nr. 305 über den Schneider Georg Asanger[12]. Vernünftigerweise ist anzunehmen, dass dieser am selben Tag (7. Februar 1676) aufgenommen wurde wie der Schneider Simon Schaumberger, der im Bürgerbuch direkt davor verzeichnet steht.

Betrachtet man sich die Verteilung aller Aufnahmen über die einzelnen Wochentage, so zeigt sich eine deutliche Häufung an drei Tagen: An Montagen und Mittwochen wurden jeweils knapp um 250 Leute Linzer Bürger, an Freitagen exakt 330; Insgesamt sind das weit über 97 Prozent aller Personen. Die verbleibenden insgesamt 19 Neuaufnahmen entfallen auf die restlichen Wochentage, davon neun auf einen Donnerstag.

Auch über das Jahr hinweg ergibt sich ein interessantes Bild, es zeigen sich nämlich vier Lücken im Jahreslauf, in denen keine oder zumindest deutlich weniger Personen eingebürgert wurden: zwischen dem Weihnachtsabend und dem Fest der Heiligen drei Könige wurden keinerlei Aufnahmen getätigt, in den 40 Tagen zwischen dem Michaelitag (29. September) und dem Fest des Hl. Martin (11. November) gibt es insgesamt nur 26 Einträge. Der kirchliche Kalender war also auch aus der Stadtverwaltung nach wie vor nicht wegzudenken. Die beiden anderen Lücken betreffen die beiden Jahrmärkte der Stadt: Im Zeitraum des ersten Marktes zu Ostern treten weniger Aufnahmen zutage, wenngleich dies wegen der Veränderlichkeit des Ostertermins nicht so augenfällig ist. Leichter zu erkennen ist dies beim zweiten Markt im Herbst, der in der Zeit um den Bartholomäustag (24. August) begangen wurde: Im gesamten Aufzeichnungszeitraum wurde zwischen dem 18. August und dem 7. September nur eine Person, ein in Bayern geborener Wirt als Bürger akzeptiert.

Berufe

Bei den meisten Einträgen im ältesten Linzer Bürgerbuch, nämlich allen bis auf 26, sind die Berufsbezeichnungen der Neubürger unmittelbar nachzulesen. Die größte Gruppe mit 201 Mitgliedern bildete jene, die in der Nahrungs- und Genussmittelversorgung tätig waren, davon sind allein 107 Wirte zu nennen. Zur Bekleidungsindustrie können 141 Bürger gezählt werden, und die für die Stadt sehr wichtige Sparte Handel und Transport umfasst 117 Personen. Insgesamt übten über die Hälfte der Eingebürgerten nur 16 Berufe aus, die andere knappe Hälfte verteilte sich auf 94 weitere Berufe (siehe Abb. 2), darunter Rauchfangkehrer, Klein- und Großuhrmacher, Maler, Pergamenthersteller und Seifensieder, aber auch Personen, für die kein Beruf angegeben ist.

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Abbildung 2: Verteilung der häufigsten Berufe

Der 1699 als Bürger aufgenommene Dominicus Kolb, Direktor der Linzer Wollzeugfabrik[13], zählt zu jenen, die ohne Berufskollegen genannt werden müssen, aber auch Wassermeister, Geiger und Pumpenmacher finden sich im Bürgerbuch nur in der Einzahl.

Bei manchen Berufen besteht durchaus ein Zusammenhang mit der Art der Aufnahme. So wurden die 37 Händler, acht Apotheker, drei Advokaten, zwei Lebzelter und zwei Postmeister ausschließlich als Bürger aufgenommen, von den Wirten waren es 102 Bürger und fünf Mitbürger. Allen Grieslern, Leinenwebern, Malern, Pferdevermietern, Landkutschern, Seilern, Zeugmachern, Seifensiedern und Fliegenschützen wurde lediglich das Mitbürgerrecht zugestanden, ebenso zumindest 55 von 57 Schneidern und allen Tischlern, Fleischhackern und Lederern bis auf jeweils einen.

Mitunter gibt es auch Hinweise auf radizierte Gewerbe, wie etwa aus dem Jahr 1706 beim Neubürger Jakob Sailler, der ehemals Fleischhacker gewesen war und dem nach der Heirat mit einer Witwe namens Meindlin[14] das Bürgerrecht verliehen wurde, „jedoch procide und allein auf die würthschafft, und kheinesweegs auf den füschhandl, alss welcher zum hauss khain dependenz oder berechtigung hat […]“[15]. Es ist auch festzustellen, dass es für Berufe auch damals schon klare Regeln gab, was gemacht werden durfte und was nicht. So wurde etwa dem Frauenzimmerhaubenmacher Georg Valentin Frey unter Strafandrohung verboten, mit den notwendigen Stoffen zu handeln[16], dem Biskottenbäcker Paul Scherer erlaubt, „auch das uberig verbleibendte mell von dem piscoten brodt zu verkhauffen“[17], und der Pferdevermieter Matthias Prandstetter solle sich „des fahrn nicht unterstehen“[18]. Dem Schiffmeister Matthias Scheibenpogen wurde zwar gestattet, Handel mit auf Schiffen gelieferten Waren zu treiben, allerdings nicht auf bürgerlichen Handelsplätzen, außerdem solle er sich des „wein handls under denen raiffen“[19] enthalten. Besonders ausschmückend wurde dem Schnapsbrenner Ferdinand Ludwig Brotti erklärt, welche Artikel er ausschließlich verkaufen dürfe: Diesem wurde „[…] yber vorgebrachte tauff attestation dass mitburgerrecht auf die wasserprener profession erthaillt, unnd in seinen abgelegten glübt expresse […] eingeraichtes erclärungs anbringen, das er nemblichen kheine ander sorthen, alss nemblichen allerley rosoli [Likör], aussgebrente wasser [Schnaps], unnd essentien, schmöckhente säuffkuglen, harrputtee [Hagebuttentee], caffe, the, chocolatta, und limonada füehren wolle, clausuliert worden, […]“[20].

Herkunft und Wohnsitze der Bürger

Alles in allem sind bei etwas über einem Viertel aller Aufnahmen neuer Bürger auch der Herkunftsort, der Geburtsort und / oder die Lage des Hauses in der Stadt verzeichnet. Den überwiegenden Teil der Personen, von denen man den Herkunftsort erfährt, bilden jene der in Linz Geborenen (78 Personen) und diejenigen, die aus dem restlichen damaligen obderennsischen Bereich stammten (73 Personen). Mit insgesamt 27 Vertretern bilden die aus Bayern (in den damaligen Grenzen, also inklusive dem heutigen oberösterreichischen Innviertel) immigrierten Menschen die nächstgrößere Gruppe, wobei allerdings diejenigen aus Passau (3 Personen) oder Eichstätt (2 Personen) nicht mitgezählt sind, da diese Gebietskörper ja unter kirchlicher Herrschaft standen. Aus dem Land unter der Enns stammten 20 Leute, davon vier aus Wien. Aus Tirol kamen elf Personen, davon vier aus dem heutigen Südtirol. Die restlichen knapp 50 Linzer Bürger mit gegebener Herkunftsbezeichnung waren ursprünglich in anderen Teilen der Habsburgermonarchie beheimatet oder stammten aus anderen Herrschaftsgebieten im Heiligen Römischen Reich. Wenn man sich nun fragt, inwiefern europäische Migration auch im Bürgerbuch fassbar wird, so sei darauf hingewiesen, dass es sehr wohl auch Einbürgerungen von Personen aus der Schweiz, aus Polen, Venetien, Hamburg, Ungarn und Savoyen gab.

Betrachtet man sich die Herkunftsorte jener Leute aus der näheren Umgebung von Linz, so fällt eine sporadische Häufung der Einwanderungsorte in Richtung der Welser Heide und der Salzkammergutseen, des unteren Mühlviertels, aber auch des nördlichen Traunviertels auf.

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Abbildung 3: Namentlich genannte Herkunftsorte im Land ob der Enns und der näheren Umgebung. Grundkarte: Georg Matthäus Vischer, „Archiducatus Austriae Superioris Descriptio Facta Anno 1667“

Für eine genauere Darstellung vergleiche man hierzu Abb. 3, in der die im Bürgerbuch genannten Geburtsorte auf einem Ausschnitt der Karte „Archiducatus Austriae Superioris Descriptio Facta Anno 1667“ des Georg Matthäus Vischer aus dem Jahr 1669 eingezeichnet sind. Von den Gemeinden mit einer größeren Anzahl von Emigranten sind vor allem Wels, Steyregg, Enns und Kremsmünster mit jeweils fünf, Freistadt und Steyr mit jeweils vier und St. Florian, Ottensheim sowie die heute zu Linz eingegliederten Ortschaften Urfahr und Ebelsberg mit jeweils drei Personen hervorzuheben.

Wo in der Stadt sich die neuen Mitglieder der Gemeinschaft niederließen, kann – auch teilweise ausschließlich – anhand der Aufzeichnungen im Bürgerbuch rekonstruiert werden. Zwischen Jahresmitte 1666 und Jahresbeginn 1678 waren vierzehn Schneider in Linz eingebürgert worden, von denen sich fünf ganz genau und einer nur eher dürftig lokalisieren lassen. Sie werden als „hausmaister“ in den Freihäusern der Stifte Wilhering, Schlägl, Kremsmünster, St. Florian und Schlierbach bezeichnet[21] – diese Häuser kann man entweder bei einem aufmerksamen Spaziergang durch die Stadt heute noch mit eigenen Augen oder aber auch in Abb. 4 wiederfinden.

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Abbildung 4: Wohnorte einiger Bürger in Linz und der Linzer Vorstadt, darunter das Erscheinungsbild der Wohnorte der bezeichneten Schneider heutzutage. 1: Wohnhaus des Sigmund Endtinger, Freihaus des Stiftes Wilhering, Altstadt 13 2: Wohnhaus des Simon Schaumberger, Freihaus des Stiftes Kremsmünster, Altstadt 10 3: Wohnhaus des Erhard Hinckhemayr, Freihaus des Stiftes Schlägl, Landstraße 16 4: Wohnhaus des Georg Asanger, Freihaus des Stiftes St. Florian, Landstraße 22 5: Wohnhaus des Wolf Georg Holzner, Freihaus des Stiftes Schlierbach, Spittelwiese 14. Grundkarte: Franziszeischer Kataster, online abrufbar über http://doris.ooe.gv.at/viewer/%28S%28qxkvmygtpzfang42nuzpnq2a%29%29/init.aspx?ks=alk&karte=urmappe

Vom nur dürftig identifizierbaren Schneider ist bekannt, dass er „im burgfridt sesshafft“[22] war, was allerdings nichts anderes bedeutet, als dass er sich im Hoheitsbereich der städtischen Gerichtsbarkeit häuslich niedergelassen hatte.

Des weiteren sind in den Jahren 1705 und 1706 zwei Fleischhacker als „behauster fleischhackher in der vorstatt“[23] und einer im Jahr 1678 „under dem dechantshoff sesshafft in der Leedrergassen“[24] aufgenommen worden.

Von sechs Wirten wohnten drei in nicht näher bezeichneten Häusern in der Vorstadt[25], ein weiterer namens Georg Imminger hatte 1685, nachdem er seine Arbeit als Kellner bei einem Mitglied des Inneren Rates aufgegeben hatte, die „Thalhamberische behaussung erkhaufft“[26]. Maximilian Aichberger hatte 1705 „die Wegleinische behausung in der vorstatt bey dem also genanten Guldenen Creuz erkhaufft“[27], welches wohl das Gasthaus am heutigen Pfarrplatz 11 des „geweste[n] würth[en]“ Franz Weglin „auf dem Schuellerberg“[28] – dem heutigen Römerberg – nach dessen Annahme des Bürgerrechts war. Der letzte Wirt im Bunde, Johann Baptista Helperth, hatte 1707 als „würth in der vorstatt beym grüenen paumb den burger aydt abgelegt“[29], das Gasthaus „Zum Grünen Baum“ wurde allerdings 1961 mit seinen Nachbarhäusern abgerissen und an seiner Stelle ein Einkaufszentrum errichtet.

Im Jahr 1705 wurde auch ein Schuster mit einer zumindest groben Nennung seines Wohnorts aufgenommen, dieser war nämlich „behauster schuechmacher in der vorstatt“[30].

Bedingungen für die Aufnahme

Um in die Stadtgemeinschaft als Bürger integriert werden zu können, waren einige Bedingungen zu erfüllen, von denen einige auch im Bürgerbuch von 1658 deutlich zur Sprache gebracht werden. Ein ganz wesentlicher Punkt war der Schwur eines Eides, der – ganz im Gegensatz zu den späteren Bürgerbüchern aus Linz – im Bürgerbuch selbst nicht niedergeschrieben steht. Es ist allerdings zu vermuten, dass er ganz ähnlich wie im Bürgerbuch von 1810[31] aufgebaut ist, bei dem man sich verpflichten musste, der Stadtgemeinschaft nicht zu schaden und dem Bürgermeister und den Räten Gefolgschaft zu leisten. Im September 1693 wird bei der Aufnahme eines Händlers und eines Advokaten augenscheinlich, dass dieser Eid körperlich bekräftigt werden musste, zumindest aber „mit aufgeregten drey fingern“[32]. Allgemein gesagt konnte der Eid aber sehr wohl auf unterschiedliche Arten geleistet werden: Er konnte dem Neubürger vorgelesen werden oder dieser musste ihn selbst sprechen, er konnte in schriftlicher Form abgelegt werden oder aber eben mit körperlichem Einsatz.

Des Weiteren war Hausbesitz, oder zumindest die Bereitschaft, sich in der Stadt häuslich niederzulassen, ein Schritt, den die Menschen zu setzen hatten. Vor allem ab dem Beginn des 18. Jahrhunderts wurde im Bürgerbuch festgehalten, dass man sich beispielsweise nicht nur als Bürger, sondern auch als Mitbürger „under der genannten statt Linz sezen solle“[33]. Mitunter wurden einem dafür auch gewisse Fristen gewährt (wie dies auch bei anderen zu erbringenden Leistungen der Fall war), wie etwa bei dem Wirten Matthias Schaumperger nachzulesen ist: „[…] das er die ihme in dem ertheilten burgerbschaydt gesezte condition, nemblichen sich lengist inner halben jahrs früst ein anders hauss zu khauffen sich bewerben wolle.“[34]

Alleinstehende Männer waren als Bürger ebenfalls nicht gern gesehen, beim ledigen Händler Philipp Vetter kann man im Jahr 1667 von der „austruckhentlich erinnerung, das er sich innerhalb einen viertl jahr, würckhlich verehelichen, als ihme widerigenfalls das erworbene burgerrecht ipso facto nidergelegt sein solle“[35] lesen. Als Ledige, allerdings ohne einer solchen schriftlichen Ermahnung, tauchen 1701 und 1702 zwei weitere als Schiffmeister und Bürger Aufgenommene auf. Insgesamt 27 Mal tauchen Angaben zum Familienstand der Neubürger auf, drei davon werden, wie eben beschrieben, als ledig bezeichnet, die restlichen Männer sind schon Vermählte oder in Kürze Heiratende, davon zwei Mitbürger, die dadurch allerdings keinerlei finanzielle Vergünstigungen erhielten. Dreizehn Bürger waren mit Witwen anderer Bürger verheiratet, davon hatten ein Händler und fünf Wirte das volle Einbürgerungsgeld zu zahlen, die restlichen sieben, allesamt in handwerklichen Berufen tätig, erhielten eine Erleichterung von mindestens der Hälfte des zu leistenden Betrages. Als besonders lukrativ erwies es sich, sich mit Töchtern von Ratsbürgern einzulassen: Die den Letzteren Angetrauten hatten in zwei Fällen nur mehr die Hälfte, in den anderen sieben Fällen sogar nur ein Fünftel des üblichen Aufnahmegeldes zu zahlen, so wie etwa auch der nach Linz emigrierte Bayer Matthias Lechner, der „waill er eines innern rathsfreundts als [Herrn] Zauners see[ligem] tochter geehelicht [hat], an statt der 50 [Gulden] paar 10 [Gulden]“[36] zu zahlen hatte. Die zwei Bürger, die mit Töchtern anderer Bürger, die nicht dem Rat angehörten, verheiratet waren, genossen keinerlei Minderung der Sollgelder. Alles in allem kann in Bezug auf Ehe und Bürgerrecht gesagt werden, dass sich erstens eine Verbändelung mit Angehörigen der Stadtverwaltung immer auch finanziell auszahlte, dass zweitens wohl vor allem bei Wirten und Händlern auf eine Heirat Wert gelegt wurde – zwei Drittel der diesbezüglich Genannten gehörten diesen Berufen an – und dass drittens Frauen im ältesten Bürgerbuch vor allem als Ehefrauen – überspitzt gesagt „Nebenakteure“, die Männern den Weg zum Bürgerrecht ebneten – in Erscheinung treten.

Doch um (Mit-)Bürger der Stadt werden zu können, hatten viele der Leute noch eine weitere Hürde zu nehmen, nämlich das Erbringen von diversen Nachweisen. Um bestimmte Berufe ausüben zu können, waren zum einen Lehrbriefe in der Stadtkanzlei zu hinterlegen, vor allem wenn man den Beruf wechseln oder sich mit Empfehlungen des Lehrmeisters hervortun wollte, zum anderen hatten Ausgelernte Meisterstücke vorzulegen, die natürlich nach Art des Handwerks variierten. Ab 1690 werden vermehrt sogenannte Abschiede genannt, die man vorweisen musste, um entweder seine Unabhängigkeit von einer Herrschaft oder aber von seinem alten Meister zu bestätigen. Und schließlich hatten 158 Personen Geburtsurkunden zu zeigen[37], nicht nur um die Herkunft beurkundet zu wissen, sondern auch als Nachweis ehelicher Geburt, der richtigen Konfession (von drei Männern wurde auch ein „Taufzettel“ vorgelegt) oder einer Befreiung aus einem fremden Herrschaftsgebiet.

Auch die Wehrhaftigkeit dürfte bei Neuaufnahmen keine unwesentliche Rolle gespielt haben,[38] zumal etwa der als Bürger aufgenommene Apotheker Daniel Templmann „mit ober- und untergwöhr [Ober- und Untergewehr], dass ist mit ainer flünten [Flinte] und degen erschinnen seye.“[39]

Zahlungen

Wie schon angemerkt, waren gewisse Geldleistungen nötig, um die Einbürgerung zu vervollkommnen. Ab dem Jahr 1680, sporadisch auch schon früher, wurde für die Tätigkeit des Einschreibens in das Bürgerbuch das sogenannte Einschreibgeld eingehoben, welches meistens 22,5 Kreuzer betrug, es konnte aber auch das Doppelte (45 Kreuzer) oder Vierfache (1 Gulden 30 Kreuzer) betragen. Ab dem Frühjahr 1700 wurden auch öfters zwei Gulden eingehoben, nur insgesamt ein Mal betrug das Einschreibgeld drei Gulden[40], wobei der Grund für diese Höhe nicht genannt wird, und ebenfalls einmal, wiederum ohne Angabe des Grundes, wurde der absonderliche Betrag von 24 Kreuzern[41] verrechnet. Eine weitere Zahlung, die sowohl Bürger als auch Mitbürger zu leisten hatten, war das Geld für die Armenfürsorge. Diese betrug bis zu eineinhalb Gulden in unregelmäßiger Staffelung, ab 1701 erhöhte sich das „Arme-Leute-Geld“ mitunter auch auf zwei Gulden, ein Betrag, der vor der Jahrhundertwende nur sporadisch verlangt worden war. Vergleicht man dazu Abb. 5, zeigt sich auch hier, ähnlich wie bei den anderen notwendigen Zahlungen für die Bürgeraufnahme, eine stetige Erhöhung der Abgaben.

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Abbildung 5: Höhe des Arme-Leute-Geldes in Gulden

Ferner gab es noch weitere Fiskalleistungen, die allerdings von der Art der Einbürgerung abhingen. Mitbürger hatten das „Zusag-Geld“, auch Mitbürgergeld genannt, in der Höhe bis zu 20 Gulden zu zahlen. Die Steuer für das Bürgerrecht betrug in der Regel 50 Gulden, es sei denn, man war Sohn eines Ratsbürgers, mit einer Tochter eines selbigen verheiratet oder hatte sonstige gute Beziehungen zu den Stadtvätern. Dazu kam dann noch das „Bürgerpfand“, das stets 100 Gulden betrug und von Personen verlangt wurde, die (noch) kein Haus in der Stadt erstanden hatten.

Eine Aufnahme in die Stadtgemeinschaft – vor allem als Bürger – war also durchaus keine billige Sache. Allerdings muss auch erwähnt werden, dass es durchaus auch Gründe für eine Verminderung oder gar komplette Streichung der Beträge gab, etwa eben Heirat oder Verwandtschaft, aber auch schon früher geleistete Beiträge an die Stadt, vor der Annahme des Bürgerstatus eingegangene Verpflichtungen oder anstelle der Zahlungen zu leistende Werke, wie etwa beim Kupferstecher Franz Johann Anthoni Meyr, der für seine Aufnahme als Mitbürger im Jahr 1686 „anstatt des mitburgerrechts zway saubere pottenschildt [Botenschilde] verferttigen“[42] sollte. Auch wenn man zuvor schon Mitglied der Stadtgemeinde gewesen war und nach einiger Zeit erneut aufgenommen wurde, konnten die Aufnahmegelder entfallen. Gerade bei Mitbürgern gab es auch Verminderungen der Zahlungen aufgrund von „unpässlichkheit und unvermögenheit“[43], also Armut.

Unterschiede zu anderen Bürgerbüchern

Betrachtet man sich spätere Bürgerbücher aus Linz, findet man eine immer stärker werdende Formalisierung der Einträge. Der letzte Stadtschreiber des ersten Bürgerbuches, Georg Puell, beendete wie erwähnt im Jahr 1707 seine Arbeit an diesem schon im Vorhinein als Einheit angedachten Bürgerbuch, wohl schon in weiser Voraussicht auf das Folgewerk[44], das Aufnahmen zwischen 1701 und 1828 erfasst, wobei sich die Einträge bis Ende 1707 gleichen, wenngleich auch bedeutend weniger Informationen nachgeschrieben wurden. Die Aufnahmen im zweiten Bürgerbuch sind zuerst alphabetisch nach den einzelnen Berufen gegliedert, danach nach dem Jahr der Einbürgerung. Des weiteren sind auch noch das Aufnahmegeld – nicht mehr so differenziert wie beim ersten Bürgerbuch – und das Armengeld verzeichnet. Einen großen Vorteil stellt der Registerteil dar, durch den die Personen leicht auffindbar sind und der auch gleich eine genaue Angabe des Wohnsitzes in der Stadt bietet, selbst bei gewerbelosen Personen. Das vierte Linzer Bürgerbuch[45] mit Aufnahmen von 1823 bis 1846 wurde nunmehr schon mithilfe vorgedruckter Tabellenseiten geführt, verzeichnet wurden der Name, das Wohnhaus und das Aufnahmeentgelt. Während in früheren Büchern Frauen wie gesagt nur eine untergeordnete Rolle spielen, werden hier auch Frauen als aufgenommene Bürgerinnen beschrieben.

In St. Pölten bietet sich ein noch spärlicheres Bild. Auch in dieser Stadt gibt es einige Bürgerbücher, die allerdings bei weitem weniger Informationen enthalten als jene aus Linz. Eines enthält Aufnahmen zwischen 1747 und 1836, wobei von den neuen Mitgliedern der Stadt nur Name und Beruf eingetragen wurde, im Nachhinein wurde durch ein Kreuz dahinter vermerkt, ob diejenige Person schon verstorben ist. Ein weiteres Bürgerbuch, das erst 1848 angelegt wurde, umfasst einen deutlich längeren Zeitraum, nämlich von 1549 bis 1900. Bis zum frühen 19. Jahrhundert handelt es sich bei den Einträgen um eine Zusammenstellung der Bürgerrechtsverleihungen aus den Ratsprotokollen. Ab dem Jahr 1849 sind die Aufzeichnungen wieder relativ zeitnah: die jährlichen Zusammenstellungen der Neubürger enthalten nicht nur deren Name und Beruf, sondern auch die zu dieser Zeit amtierenden Gemeinderäte und den Bürgermeister. Ebenfalls enthalten sind in den St. Pöltner Bürgerbüchern Register sowie – gleich den späten Linzer Ebenstücken – Seiten, auf denen die Ehrenbürger verewigt wurden.

Die Bürgerbücher aus Pressburg / Bratislava erinnern wiederum sowohl von der Anlage als auch der Länge der einzelnen Einträge stärker an die Aufzeichnungen aus Linz: Im ersten Buch[46] sind Aufnahmen zwischen 1630 und 1683 enthalten, aus ihnen kann man neben dem Namen und der genauen Datierung auch Herkunft und Berufe der Personen ablesen, sowie welche Bestätigungen und Nachweise vorgelegt worden waren. Zudem sind auch (zumeist zwei) Bürgen für das neue Mitglied der Stadtgemeinschaft angegeben. Was hier allerdings fehlt, ist eine Niederschrift der geleisteten Zahlungen. Im sogenannten „Neuen Bürgerbuch 1768 – 1785“[47] hat sich das Formular der Einträge noch nicht sonderlich verändert, allerdings fällt in der Monatsmitte Juni des Jahres 1772 ein deutlicher Bruch auf: anstatt der Nennung der Bürgen steht nur mehr die Herkunft der Bürger verzeichnet.

Conclusio

Mit seiner Vielfalt der Angaben zu den einzelnen Bürgern und Mitbürgern, teilweise inklusive deren Vorgeschichte oder ihrer Besonderheiten, ist das früheste Linzer Bürgerbuch keinesfalls ein durchschnittlicher Vertreter der Quellengattung Stadtbuch. Das besprochene Verwaltungsschriftgut bietet dem Historiker nicht nur eine gute Grundlage für sozialgeschichtliche Untersuchungen, sondern auch Hinweise auf verwaltungstechnische Vorgänge, mikrohistorische Begebenheiten und wirtschaftsgeschichtliche Themen. Die hier gebotenen Einblicke sind nur ein kleiner Ausschnitt an Möglichkeiten, die eine Auswertung dieser Handschrift zu geben vermag. Auf erwähnte Verwandtschaftsbeziehungen und Dienstverhältnisse, die Änderung der Anrede der Personen, Beziehungen der Bürger untereinander (die sich bei etwa 10 Prozent der Einträge finden lassen) oder zur Obrigkeit, über Berufswechsel oder dem Miteinander zwischen Gesellen und Meistern kann in einer Abhandlung dieser Länge natürlich nicht tiefgreifend eingegangen werden. Jedoch hofft der Autor, dargelegt zu haben, welches Potential nicht nur für genealogische Studien in Schriftstücken wie diesen liegt. Zu guter Letzt soll aber auch erwähnt werden, dass das älteste Linzer Bürgerbuch gut und gerne eine Restaurierung vertragen könnte: Der Buchblock hat sich im Lauf der Zeit komplett vom zeitgenössischen Einband (Pappe mit ungefärbtem Ganzlederüberzug) losgelöst.

[1]     Dieser Aufsatz entstand im Rahmen der Tagung „En route to a shared Identity: New or unknown sources on the History and Cultural Heritage of Central Europe in the digital Age“ (15. / 16. Februar 2016, Wien, Konzeption: Krah Adelheid). Eine ausführlichere Druckversion wird in Pro Civitate Austriae – Informationen zur Stadtgeschichtsforschung in Österreich (N.F. 21), hg. vom Österreichischen Arbeitskreis für Stadtgeschichtsforschung, Wien 2016, S. 59–94 erscheinen.

[2]     Archiv der Stadt Linz (= AStL) Hss. 26–30a.

[3]     KURZBAUER Otto, Das älteste Linzer Bürgerbuch (1658–1707). In: Stadtgemeinde Linz (Hg.), Jahrbuch der Stadt Linz 1937, Linz 1938, S. 146–154.

[4]     AStL Hs. 26, Außentitel.

[5]     Die Chroust’sche Lagenformel für diese Handschrift ist 2*IV16 + V26 + 2·VI50 + V60 + (VII-1)73 + V83 + VII97 + V107 + (VII-1)120 + IV128 + VII142 + 2*VI166 + IV174 , wobei die fehlenden Seiten der Lagen 7 und 11 am Anfang der Lagen herausgeschnitten wurden, Folio 156 (bis auf Foliierung) und die restlichen Blätter der Lage 15 sowie die komplette Lage 16 sind Vakatblätter. Auf jedem Blatt findet sich das in Abb. 1 gezeigte Wasserzeichen, einen freien Doppeladler ohne Herzschild, Fänge zweikonturig. ohne Kamm, mit Krone als Beizeichen und als weiteres Motiv die Buchstaben „C“ heraldisch rechts und „G“ heraldisch links zwischen Flügel und Fängen, 57 * 64 mm, siebseitig auf der linken Bogenseite mittig angebracht, Stegabstand 23 mm, Rippenabstand 1 mm.

[6]     Von der chronologischen Ordnung der Einträge gibt es nur drei Ausnahmen: Einmal (fol. 115r) wurde noch während des Jahres eine Aufnahme nachgetragen, zwei Mal (fol. 116v, fol. 151r) am Ende des jeweiligen Jahres. Sämtliche Folienangaben beziehen sich ab sofort auf AStL Hs. 26.

[7]     Wilflingseder Franz: Die Linzer Mitbürger. Ein Beitrag zur Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt Linz, In: Historisches Jahrbuch der Stadt Linz 1966, Linz 1967, S. 142–147.

[8]     Für eine Auflistung der Stadtschreiber zwischen 1252 und 1784 vgl. Beispielsweise Rumpl Ludwig, Die Linzer Stadtschreiber, In: Stadtgemeinde Linz (Hg.),  Historisches Jahrbuch der Stadt Linz 1967, Linz 1968, S. 309–310.

[9]     Fol. 17r.

[10]  Fol. 147r–147v.

[11]  Fol. 151v.

[12]  Fol. 46v.

[13]  Die Linzer Wollzeugfabrik wurde 1672 vom Ratsbürger Christian Sint gegründet. Im Bürgerbuch, Fol. 133r, wird sie als „kayserliche fabrica und manufacturshandlung“ bezeichnet.

[14]  Eventuell Witwe des Fischhändlers Hans Jakob Maindl (Fol. 62r), des Wirten Bartholomäus Maindl (Fol. 12r) oder auch des Wirten Philipp Meindl (Fol. 141r).

[15]  Fol. 151v–152r.

[16]  Fol. 72v.

[17]  Fol. 50v.

[18]  Fol. 151r.

[19]  Fol. 135v–136r.

[20]  Fol. 143r.

[21]  Fol. 21v, 26v, 54r sowie zwei Mal auf Fol. 46v.

[22]  Fol. 53r.

[23]  Fol. 150v und 152v.

[24]  Fol. 56r.

[25]  Fol. 60v, 143v, 151v.

[26]  Fol. 78r.

[27]  Fol. 151v.

[28]  Fol. 84r.

[29]  Fol. 154v.

[30]  Fol. 150r.

[31]  AStL Hs. 28, Fol. 3–4.

[32]  Fol. 113v.

[33]  Fol. 147v.

[34]  Fol. 145v.

[35]  Fol. 25r.

[36]  Fol. 63v.

[37]  Aus dieser Zahl von neuen Bürger ist von 75 Personen die Herkunft nicht direkt aus dem Bürgerbuch bestimmbar.

[38]  Vgl. dazu Scheutz Martin, Bürgerbücher und Verzeichnung von Bürgeraufnahmen als Indikator für inner- und außerstädtische Problemlagen. Eine quellenkundliche Annäherung an österreichischen Beispielen, In: Österreichischer Arbeitskreis für Stadtgeschichtsforschung (Hg.), Pro Civitate Austriae – Informationen zur Stadtgeschichtsforschung in Österreich (N.F. 21), Wien 2016, S. 24–25.

[39]  Fol. 146v.

[40]  Fol. 117r.

[41]  Fol. 7v.

[42]  Fol. 82v.

[43]  Fol. 21v.

[44]  AStL Hs. 27.

[45]  AStL Hs. 29.

[46]  AMB Hs. 2e1, digitalisiert unter http://crossborderarchives.eu/ (abgerufen am 10. Dezember 2015) zu finden.

[47]  AMB Hs. 2e5, ebenfalls online abrufbar (wie Anm. 46).

Abbildungen: sofern nicht anders angegeben: © Michael Prokosch

Michael Prokosch ist Magister für Mittelalterliche Geschichte und studiert derzeit historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft am Institut für Österreichische Geschichtsforschung an der Universität Wien (AT).


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Redaktion (19. September 2016). Von Wasserbrennern, Rauchfangkehrern und Frauenzimmerhaubenmachern – Bürgerbücher als Quelle zur städtischen Migration Verwaltungstätigkeit. EN ROUTE TO A SHARED IDENTITY. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/nmdm


Redaktion

Univ.-Doz. Dr. Adelheid Krah ist Senior Lecturer am Institut für Geschichte der Universität Wien; sie forscht und lehrt als habilitierte Universitätsdozentin, SL, in den Bereichen Mittelalterliche Geschichte, eLearning, Geschichte Mittel/Zentraleuropas und Westeuropas. Sie arbeitete auch als Archivarin am Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München, ist Fellow des DHI-Paris und im Vorstand von ICARUS.

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